Ist ein selbst zusammengestellter Rechner von der Steuer absetzbar?

4 Antworten

Kann ich von dem kompletten Rechner über die drei Jahre die Vorsteuer abziehen?

Nein.

Die Vorsteuer wird abgezogen, wenn

  • die Rechnung vorliegt und die Leistung (hier Lieferung) erbracht wurde

oder

  • die Rechnung vorliegt und bezahlt wurde.

Dem Rat von topbaugutachter, vor 10 Std, kann ich mich hier nur anschließen, wenn du nicht gern Geld verbrennst.

Das mit Vorsteuer über 3 Jahre ist Quatsch.

Die Vorsteuer wird in dem Monat abgezogen, in dem sie gezahlt wird.

Die AfA wird auf die drie Jahre geteilt.

Das ist kein Problem, auch nicht für einen selbstgebauten PC aus Komponenten.

Aufstellung und fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Mal erlich, wende dich an die IHK die bieten Kurse an die dir wenigstens die Grundlagen der Selbständigkeit vermitteln. So wenig Ahnung kann sich bitter (teuer) rächen Du kannst du Teile zusammenzählen und über 3 Jahre abschreiben. Die Teile sind wie ein Rechner und nicht einzel als geringwertige Wirtschaftsgut ansetzbar. Die Vorsteuer (MWST) je nach dem ob du Vorsteueranzug vereinbart hast oder nicht sofort.

Ja , wenn du die Rechnungen der Teile hast