Erbschaftsteuer, Dauergrabpflege?

2 Antworten

Ich denke dies hilft Dir weiter:

Der Abzug für Grabpflege ist nicht auf die üblichen Aufwendungen
beschränkt, wenn der Erblasser einem Erwerber eine Verpflichtung durch
letztwillige Verfügung auferlegt hat. Eine solche Auflage begründet eine
Erbfallschuld, die mit dem Kapitalwert aus Anlage 9a zum BewG
anzusetzen ist.

http://www.iww.de/astw/archiv/--10-erbstg--hoehe-der-ueblichen-grabpflegekosten-als-nachlassverbindlichkeit-f49813

Somit ist der Betrag aus dem Testament anzusetzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Magdau 
Fragesteller
 13.11.2016, 12:07

Vielen Dank für Deine Antwort.

Aber:

  • der Erblasser hat die letztwillige Verfügung nicht einem Erwerber auferlegt, sondern der Erbengemeinschaft.
  • es wurde kein Betrag in dem Testament angegeben.
  • lt. Anlage 9a zum Bewg ist bei einer Laufzeit von 20 Jahren der Kapitalwert 12,279.

Es besteht eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. Jedem wurde 25% vererbt. Die Kosten der Dauergrabpflege betragen € 10.000.
Die Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers beglichen.

Tragen wir jetzt in der Zeile 101 € 10.000 ein?

Müssen die Erwerber in der "Anlage Erwerber" € 2.500 eintragen? Falls ja, wo?

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wfwbinder  13.11.2016, 12:27
@Magdau

Da entfällt doch die Rechnerei mit den Vervielfältigern, denn in § 10, Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist folgendes zu lesen:

die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein
angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege
mit  ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem  Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder
Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.
Für diese Kosten wird insgesamt ein Betrag von 10 300 Euro ohne Nachweis abgezogen.

Ob das noch einzutragen ist, bemisst sich danach, ob als Erbschaft das volle Erbe eingetragen wurde, oder der Betrag, der schon um die Grabpflegekosten vermindert wurde, weil das ja vorab vom Erbe bezahlt wurde.

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Magdau 
Fragesteller
 13.11.2016, 14:10
@wfwbinder

"Für diese Kosten wird insgesamt ein Betrag von 10 300 Euro ohne Nachweis abgezogen."

Wie oben geschrieben haben wir alleine Kosten in Höhe von  € 10.000 für die Grabpflege.

Kosten für die Bestattung, Kosten für Grabdenkmal etc. sind hier nicht inkludiert.

  • In welcher Zeile setzen wir die € 10.000 ein, so dass wir diese Summe anerkannt bekommen?
  • Müssen die Erwerber in der "Anlage Erwerber" € 2.500 eintragen? Falls ja, wo?

"Ob das noch einzutragen ist, bemisst sich danach, ob als Erbschaft das volle Erbe eingetragen wurde, oder der Betrag, der schon um die Grabpflegekosten vermindert wurde, weil das ja vorab vom Erbe bezahlt wurde."

Es wurde nach dem Erbfall bezahlt. Welche Möglichkeit besteht denn hier? Wir müssen doch den Guthabenstand etc. zum Todestag angeben.

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wfwbinder  13.11.2016, 16:13
@Magdau

Die Grabpflegekosten in die Zeilen 105 (Ja) und 106 DEpotzahlung Grabpflege mit der Summe.

In der Anlage Erwerber in Zeile 30.

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Vielen Dank @wfwbinder!

Ich versuche es nochmal zusammenzufassen:

Erbengemeinschaft: 4 Personen a 25 %

Testament, "Wunsch": Dauergrabpflege

Alle folgenden Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers bedient.

Kosten:

der Bestattung des Erblassers: € 6.500 (gehören in Zeile 99)

für ein angemessenes Grabdenkmal: € 3.500 (gehören in Zeile 100)

der Dauergrabpflege: € 10.000 (gehören in Zeile 106; sowie bei den Erwebern jeweils in Zeile 30 mit dem Wert € 2.500)

a) Ist das so korrekt?

b) Ist es in vorliegenden Fall sinnvoll die Zeilen 99 und 100 anzugeben, obwohl die Summe geringer als € 10.300 ist?

c) Was würde (berechnungstechnisch) passieren, wenn die Erwerber die Zeile 30 nicht angeben?

wfwbinder  17.11.2016, 13:26

Ich kann erst heute antworten, weil ich nur durch Zufall hierher gekommen bin, denn eine Benachrichtigung bekommt man nur, wenn es als Kommentar eingestellt wird und nicht als Antwort.

a) ja, ist so korrekt

b) falsch. es sind 20.000,- und nicht 10.300,-. Die gelten für alle Posten zusammen. also 6.500,- + 3.500,- + 10.000,-.

c) DEn Fall hatte ich einfach noch nicht in der Form. Ausserdem, wozu habe ich die Zeile rausgesucht, weil Du ausdrücklich gefragt hast, wenn Du nun meinst es ist eventuell nicht nötig.?

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