Wie gehe ich vor, wenn ich als Schüler freiberuflich arbeite?

5 Antworten

  Wie gehe ich vor, wenn ich als Schüler freiberuflich arbeite?

Ich glaube nicht, dass Du als Schüler "freiberuflich" arbeiten kannst. Das bedingt eine akademische, oder vergleichbare Ausbildung.

Wenn Du in einem Callcenter selbständig arbeitest, ist das gewerblich udn bedarf einer entsprechenden Anmeldung bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Steuern zahlen beginnt bei einem zu versteuerndem einkommen von 8.652,- pro Jahr.

Also müsste ggf. natürlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Allerdings schwebt, wenn Du nur für ein Callcenter arbeitest das Schwert der Scheinselbständigkeit über Dir und Deinem Auftraggeber.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Freiberuflichkeit ist im Einkommensteuergesetz geregelt, das gilt nur für bestimmte Tätigkeiten, eine Tätigkeit im Callcenter gehört meines Wissens nicht dazu.

Das meiste hat wfwbinder bereits geschrieben, möglicherweise wird auch noch die Umsatzsteuervoranmeldung fällig.

Den Hinweis, mit der Scheinselbständigkeit würde ich an Deiner Stelle sehr ernst nehmen. Es hat auf mich den Eindruck, als wollte Dein Auftraggeber Sozialabgaben sparen. Zur Scheinselbständigkeit siehe

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html

Wenn Du tatsächlich selbständig bist, brauchst Du nur eine Krankenversicherung. Alles andere, insbesondere eine Altersvorsorge ist freiwillig.

Hallo,

wenn aktuell eine kostenlose Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, gelten zwei wesentliche Voraussetzungen:

- die regelmäßigen monatlichen Einkünfte liegen bei maximal 415 Euro (die Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit darf man abziehen, z.B. Fahrkosten)

und

- die Tätigkeit ist nicht hauptberuflich. Dafür benötigt die Krankenkasse Infos über die Einnahmen aus allen Quellen und die wöchentliche Arbeitszeit.

Grundlage: § 10 SGB V

Also am besten die Krankenkasse telefonisch oder persönlich kontaktieren und alle wesentlichen Aussagen schriftlich geben lassen.

Gruß

RHW

Callcenter freiberuflich? Sicher nicht! Ist gewerblich!

Gewerbe ist anzumelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Rechnung stellen, Gewinn ermitteln, Steuern erklären.

Und wie sieht das mit der Versicherung aus?

Wenn du uns sagst, wie es aktuell aussieht und wie viel Gewinn du im Monat zur Verfügung hast, sag ich da was zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Hallo simiddle,
im Moment haben wir in der Familie einen ähnlichen Fall, mein Sohn (17 1/2 J) möchte freiberuflich eine Telefon-Interviewer-Tätigkeit machen.

Wie hast du dein Problem letzes Jahr gelöst?
Musstest du ein Gewerbe anmelden bzw. Steuern/Steuererklärung abgeben?
Gruß & Dank im Voraus