Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrten zu Klausuren?

4 Antworten

Das zählt zu 2017, anders wäre es noch, wenn du für Aufwendungen (bspw. Semestergebühren) aus dem Jahr 2016 erst 2017 zahlst/zahlen musst. Aber du rechnest ja auch nicht alle Sachen für eine Ausbildung steuerlich für das Jahr ab, wann die Ausbildung begonnen hat, sondern für das Jahr, in dem die Rechnung ausgestellt oder die Aufwendung aufgetreten ist. 

Das Jahr der Rechnungstellung ist völlig unerheblich.

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§ 11 EStG ist Dein Freund.

(2) 1Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. 

Damit dürfte alles geklärt sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Fahrten zu den Prüfungen in 2017 gehören zur Steuererklärung 2017.

Also rein logisch müsste es zu 2017 zählen, da es ja da erst stattfindet und du ja nicht in Vorberechnung gehen kannst. Was wäre dann, wenn du (warum auch immer) verhindert bist etc?