Schweizer Freizügigkeitskonto "geerbt" und nun nach Deutschland überweisen?

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Hallo,

du warst bis zum Tod des Freundes verfügungsberechtigt und hast dann das Erbe ausgeschlagen. Damit Schluss und Ende !

Ich denke nicht, dass die Bank nach Bekanntwerden der Ausschlagung noch vorhandenes Guthaben des Freundes auf Konten von "Nichterben" überweisen darf. 

Wer sollte denn dann wohl die Beerdigungs- und alle weiteren anfallenden Kosten bezahlen ?  

Die Kosten laufen auf mich. Mit dem Notar stehe ich in Gesprächen,  und es ist so, das ich das Erbe auszuschlagen kann und man (ich) trotzdem das Geld erhalten kann. Es ist quasie eine getrennte sache, laut dem Notar.

Edit: Ich muss nur meine Kontonummer / IBAN an die Bank senden und würde es erhalten, nur vorher wollte ich mich eben erkundigen.


Edit2: Ich habe am Anfang der Gespräche mit dem Notar oft nur Bahnhof verstanden, so scheint das aber in der Schweiz zu laufen.

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@DelovaRana

Ich kann dir darin leider nicht weiterhelfen und kann nur empfehlen, einen in diesen Fragen versierten Steuerberater zu konsultieren.

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