Besteuerung bei Scheidung und Wiederheirat in einem Jahr!

Hallo! Ich habe ein wirkliches Problem wenige Tage vor Weihnachten am Hals!

Hier die Rahmendaten: Ich bin seit September 2006 geschieden, Steuerklasse 1, 1 Kinderfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen für 2006 45.717,- Euro! Im Jahr 2006 habe ich noch Steuerklasse 3 gehabt und war mit meiner Frau (die jedoch nicht arbeitet!) zusammen veranlagt! Meine Frau hat jedoch kurz nach der Scheidung im Dezember 2006 wieder geheiratet, also im gleichen Jahr der Ehescheidung. Ich muß dazu noch anführen, daß wir Anfang 2006 noch zusammen gelebt haben bis Februar!

Mein zuständiges Finanzamt hat mir nachträglich den Einkommensteuerbescheid von 2006 nun korrigiert und nach dem Grundtarif abgerechnet! Ich solle rund 5.400 Euro incl. Zinsen bis zum 28.01.2010 nachbezahlen! Begründung:" Der Einkommensteuerbescheid 2006 war zu ändern, da Ihre von Ihnen in 2006 geschiedene Ehefrau im Kalenderjahr 2006 wieder geheiratet hat und mit Ihrem neuen Ehemanneine Zusammenveranlagung beantragt hat (§26 Abs. 1 EStG)."

Meine Frage: Das ist doch nicht rechtens, oder? Ich habe doch auch für das gleiche Jahr 2006 einen Anspruch auf den Splittingtarif, das wäre doch sonst total ungerecht! Gibt es da ein Gesetz dazu? Wie soll ich mich denn verhalten? Ich habe einen nach wie vor guten Kontakt zu meiner ehemaligen Frau! Im Finanzamt ist Weihnachtsurlaub und ich sitze traurig da über Weihnachten!

Finanzamt, scheidung, Steuererklärung, Steuern, Wiederheirat
Steuern auf deutsche Lebensversicherung im Ausland

Hallo alle zusammen, ich habe ein Frage, die mich zum verzweifeln bringen könnte.

Und zwar haben wir folgenden Sachverhalt: Eine Person A, Rentner, bezieht eine Lebensversicherung, die zwischen 1960 und 1970 abgeschlossen wurde. Person A zieht Ende 2006 nach Kanada und verlegt den kompletten Wohnsitz nach Kanada. (Der Wohnsitz wurde in Deutschland abgemeldet) Das deutsche Konto, auf das die Lebensversicherung kommt, bleibt weiter bestehen.

Mit dem Umzug beendet die Versicherung automatisch den Steuerabzug für die Lebensversicherung, d.h. die Lebensversicherung wird vollständig ausbezahlt.

Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt, da keine Steuern mehr gezahlt wurden und veranlasst, dass die Steuern wieder abgezogen werden. Zudem werden die Nachforderungen für 2007 nun doppelt abgezogen. D.h. im Prinzip wird jetzt momentan jeden Monat nahezu 3 mal Steuer abgezogen. 1x normal und 2x die Nachzahlung, sodass man nach 6-7 Monaten fertig wär.

Auf Anfrage einer Rechtsgrundlage/Belehrung/Hinweis/Auflistung ect. bekam nun Person A Unterlagen aus denen hervorging, dass die Lebensversicherung "aus Versehen" die Abzüge nach Steuerklasse X nicht abgezogen hat.

Meine Frage lautet nun:

  • Muss Person A , die im Ausland wohnt, in Deutschland auf die deutsche Lebensversicherung Steuern zahlen?
  • Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes rechtens?
Ausland, Finanzamt, Lebensversicherung, Steuern, Versicherung

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