Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

Hallo, ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist. Jahresbrutto von Haupt + Nebenjob zusammen ca. 13-14K.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene - aufgrund Nachfragemangel oder einfach weil ich keine Zeit dafür finde) - Mache das jetzt schon knapp 2 Monate nebenher. Arbeite auch nicht für spezielle Kunden direkt. Ich gucke mir eher einen Pool von Aufträgen an, an dem meist so zwischen 2-20 andere Designer arbeiten und die, dem Kunden besten gefallene Submission erhält den Zuschlag und wird dann für die Arbeit bezahlt. - Es kann also auch sein, dass ich 20 Stunden arbeite, aber nur für 5 von denen wirklich bezahlt werde. Nur falls diese Information relevant in diesem Kontext ist.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Steuern so rein gar nicht auskenne und jegliche Artikel online eher verwirrend wirken.

Frage 1:
Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr? Ist diese 410€ Freibetragssumme für mich vielleicht gar nicht mehr relevant, weil ich mit meinen gesamten Einnahmen sowieso schon über die 10.000€ komme, oder liege ich doch noch darunter, weil es bei den 10.000€ nur um die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht und der 520€-Job nicht dazugerechnet wird?

Frage 2:
Was genau muss ich machen um nicht komplett die Kontrolle über die Situation zu verlieren aber auch noch so viel wie möglich meines (sehr mühsam erarbeiteten) Neben-Nebeneinkommen zu behalten?

Frage 3:
Lassen sich bestimmte Ausgaben für meine Tätigkeit (neue Programme, AI Tools, Adobe Subscription, Bundles, Stock Images, oder neue PC Hardware) von der Steuer absetzen, weil ich diese ja für die Arbeit brauchen würde?

Ist aber rein spekulativ und ich habe halt so rein gar keine Ahnung, wie irgendwas davon funktioniert..

Danke im Voraus an alle, die sich das hier durchlesen und mir ggf. ein wenig helfen können!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, freiberufliche Tätigkeit
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Steuerrecht, Einkünfte, Fragebogen steuerliche Erfassung
Der zusätzliche Einkommen durch Sprachunterricht. Wie muss man diesen Einkommen richtig besteuern?

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Steuer. Ich arbeite Vollzeit in einer großen Firma in München und verdiene ein relativ gutes Gehalt (deutlich über 24000€/Jahr). Da ich auch verheiratet bin, habe ich die Steuerklasse 4.

Ich möchte jetzt aber bei einem Webplattform preply.com die Sprachstunden anbieten und damit auch Geld verdienen. Es geht um sehr kleinen Verdienst, da ich nur in meiner Freizeit als Hobby und sehr begrenzt vor habe zu unterrichten. Diese Stunden werden für mich wahrscheinlich keine zusätzlichen Kosten verursachen, da ich nur meinen Laptop und Internet-Verbindung brauche.

Die Frage ist, wie ich jetzt steuerlich  alles richtig machen sollte? 

Auszug aus der Website von Preply:

„Preply ist ein Vermittler, der Lernende und Lehrkräfte zusammenbringt und die Tools bereitstellt, die den Online-Sprachunterricht und das Unterrichten erleichtern. Preply bietet keine Online-Unterrichtsdienste an und fungiert auch nicht als Sprachlernschule.

Als unabhängige Lehrkraft bist du bei Preply registriert und bietest deine Dienste für Lernende direkt über die Preply-Plattform an. Du erhältst die Vergütung von den Lernenden über den sicheren Finanzkanal der Preply-Plattform.

Unabhängige Lehrkräfte sind nicht bei Preply angestellt. Als unabhängige/r Auftragnehmer/in arbeitest du mit Preply zusammen und bist verantwortlich für:

  • die Ermittlung der geltenden steuerlichen Meldepflichten und -anforderungen;
  • die Entrichtung der Einkommensteuer als natürliche Person in deinem Wohnsitzland (wo du steuerlich ansässig bist);
  • die Weiterleitung aller enthaltenen oder erhaltenen Steuern an die zuständige Behörde.“

Laut der Info auf der Website befindet sich Preply als Unternehmen in den USA.

Bis jetzt kümmert sich um meine Steuer ausschließlich mein Arbeitgeber, da ich ganz normal angestellt bin.

Vielen Dank im Voraus!

(Herr) Nikita Habibulin

Steuerrecht
Gewerbesteuer bei Ausschüttung in Holding GmbH?

Hallo liebe Community,

wieder bin ich auf eine hilfreiche Antwort angewiesen und erhoffe mir folgenden Gedankengang beantwortet zu bekommen:

Eine Muttergesellschaft GmbH hält 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft GmbH.

Die Tochtergesellschaft ist operativ in der medizinischen Dienstleistungsbranche tätig und im Allgemeinen von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Steuern fallen bei der Ausschüttung des Gewinns an die Muttergesellschaft an bzw. wie sehen diese im Detail aus?

Meines Erachtens führt zunächst die Tochtergesellschaft auf der eigenen Ebene die Körperschaftssteuer + den Soli-Zuschlag ab. Übrig bleibt der Gewinn nach Steuern. Bei der Ausschüttung an die Muttergesellschaft sollten die Gewinne im Normalfall zu 95% steuerfrei sein. Die restlichen 5% werden mit der üblichen Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie Soli-Zuschlag belastet... so mein Wissensstand

Gibt es hier jedoch ggf. Voraussetzungen, sodass diese 95%ige Steuerbefreiung erst zustande kommt, wenn die Tochtergesellschaft bereits KSt und GewSt abgeführt hat?

Oder anders ausgedrückt:

Geht die Steuerersparnis durch die Gewerbesteuerbefreiung auf Ebene der Tochtergesellschaft durch die Ausschüttung an die Muttergesellschaft wieder verloren und muss doch abgeführt werden?

Ich hoffe ich konnte das gut schildern.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort.

Liebe Grüße

Bilanz, Bilanzierung, Dividende, Gewerbesteuer, GmbH, Jahresabschluss, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Dienstleistung
Gefahr von Erbschaftssteuer in D mit Schweizer-Steuerwohnsitz?

Ich habe in Deutschland im März 2016 ein Haus gekauft, damals konnte ich wegen Nachbars Wärmepumpe in der Schweiz nicht schlafen. Ich habe jedoch nie dort gewohnt, der Nachbar montierte im Nov. 2016 eine technisch bessere WP. Das Haus in D vermiete ich als Ferienhaus.

Nun bin ich in der Schweiz am Renovieren und muss den Dachboden räumen. Ausserdem habe ich viele Inserate im Internet für das Haus in Deutschland für «Wohnen auf Zeit für vorübergehenden Gebrauch.» Leider weiss ich nicht wohin mit den Sachen vom Dachboden jetzt kommt die Frage:

Eine Möglichkeit wäre die Garage beim Haus in Deutschland. Nur habe ich dieses Jahr folgenden Artikel im Netz gelesen: bb)Auch wenn dieser Erblasser nicht deutscher Staatsangehörigkeit war, aber wenn er in Deutschland gewohnt hat und sein Umzug in die Schweiz nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, bleibt das deutsche Nachlassgericht für seinen gesamten weltweiten Nachlass zuständig, wenn er (auch) in Deutschland Vermögen hinterlässt (Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO).

Ich habe bei frag einen Anwalt eine Frage gestellt, wie lange man in Deutschland steuerpflichtig sein müsste (also 2. Wohnsitz haben müsste) bis dieses Gesetz bb in Kraft tritt, dass die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland steuerpflichtig werden. Der Jurist hat mir die anderen Fragen beantwortet, diese Zeitangabe kam nicht. Ich zahle jedes Jahr Vermögenssteuern in der Schweiz ich möchte nicht, dass mein Sohn noch Erbschaftssteuern von meinen Aktien bezahlen muss. Für das Haus in D muss er Erbschaftssteuern bezahlen, wenn mir etwas passiert vor dem Verkauf. Verkaufen will ich das Haus 2026.

Dem Finanzamt kann ich mit Inseraten beweisen, dass ich versucht habe Wohnen auf Zeit zu vermieten. Für Feriengäste habe ich dieses Jahr keine Zeit.

Was ist, wenn ich meine Sachen vom Dachboden in der Schweiz in Deutschland in der Garage lagere, bis die Renovation fertig ist ca. 6 Monate. Das Haus kann ich auch ohne Garage vermieten. Das Haus hat 100 m2 Stauraum auf dem Dachboden.

Wie beurteilt ihr die Gefahr, dass Nachbarn in Deutschland vom Finanzamt befragt werden ob ich das Haus in D benutzt habe? Die Nachbarn würden ab und zu mein Auto sehen, die Beweislast wäre dann bei mir, dass ich nicht im Haus war. Bis jetzt muss ich nur die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern, von meinen CH-Einkommen und Vermögen weiss das Deutsche Finanzamt nichts.

Die neue Zürcher Zeitung schrieb erst nach 5 Jahren Wohnsitz oder 2. Wohnsitz in Deutschland müssen die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland Erbschaftssteuern zahlen. Frag einen Anwalt hatte keine Zeitspanne angegeben, ich habe im Netz auch keine Zeit gefunden. Wie gefährlich ist dieser Artikel Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO?

Würdet ihr aus Sicherheitsgründen einen Lagerraum in der Schweiz suchen, wegen dem Finanzamt? Oder kann mir jemand eine Zeitspanne angeben für Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO. Ich finde solche Gesetze von Deutschland verheerend. Mein Aktienkapital ist höher als der Hauswert in D. Danke für Antwort

Immobilien, Steuerrecht
Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Wir haben in unserer Firma 2010 eine Steuerprüfung durchlaufen, die trotz Klärung aller offenen Fragen und Ausgleichszahlungen für das Jahr, ohne Begründung des FA, alle seitdem folgenden Jahre bis heute, eine Steuerprüfung nach sich gezogen hat. Wir haben einen Anwalt, der uns immer wieder Geduld angeraten hat, es gäbe auch für das FA Gesetze und verbindliche Fristen, dass stehen wir einfach durch.

Max. 7 Jahre war damals seine Aussage, danach ist es nicht mehr rechtens von Seitens des FA's , weiter zu prüfen ohne rechtl. Grund. Dieser bestand schon 2017 nicht mehr, nach zig Besprechungen, zuarbeiten, aufarbeiten und freiwilligen höheren Vorrauszahlungen für das folgende Steuerjahr.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Das machen wir nun schon 12 Jahre so, haben schon 3 Geschäftsführerwechsel in dieser Zeit erlebt und immensensen Zeit-& Mehraufwand für jede Jahressteuererklärung.

Wir sind es so leid, ist das denn wirklich rechtens, das das FA so viele Rechte hat? Was können und dürfen wir tun, um endlich aus diesem Vorwurfsverdacht zu kommen, der nie Straftatbestand bekam? Nachdem der Mitarbeiter des FA nichts finden konnte, war es augenscheinlich für ihn unerträglich, womit er scheinbar persönliche Emotionen in seine Arbeit legte, die wir seit 12 Jahren nun dulden müssen.

Es muss doch auch für diesen Bearbeiter irgendeine verbindliche Frist geben, einen höheren Vorgesetzten, dem er Bericht erstatten muss, der jetzt endlich einen Schlussstrich zieht.

Aber ich habe nur noch das Gefühl, daß sie gar nichts mehr prüfen wollen, sondern uns nur noch aufgeben sehen wollen, durch mürbe machen. Die ständige psychische Belastung und Überraschungsangriffe, seitens des Bearbeiters, ist mittlerweile so unerträglich und belastet uns auch privat immer wieder sehr, so daß wir tatsächlich drüber sprechen alles hinzuschmeissen und es hinterlässt immer weniger einen Funken an Wehmut dieses Land zu verlassen, so im Stich gelassen und denunziert fühlen wir uns von diesen Behörden.

Keine Motivation mehr, wenn wir nicht mal wisse n für was das gut sein soll...wer hat einen Rat?

Vielen Dank

Finanzamt, Schadensersatz, Steuerrecht
Wieso Nachzahlung durch Steuererklärung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung, da ich da einfach nicht durchblicke.

Im Jahr 2021 habe ich von nur von Mai bis Ende des Jahres gearbeitet. Also 8 Monate. Durch meine eingereichte Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich dann, warum auch immer, über 1000€ zurückbekommen. Und ich habe lediglich die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung übernommen und sonst auch nichts abgesetzt.

Im Jahr 2022 habe ich das ganze Jahr gearbeitet und hätte aber sogar 16€ nachzahlen müssen. Gleiche Arbeit. Nur hab ich das ganze Jahr gearbeitet anstatt 8 Monate. Ich habe noch ein paar Dinge absetzen können, weshalb ich dann vor kurzem doch noch etwas über 100€ wiederbekommen habe. Aber hätte ich, wie für das Jahr 2021 nichts weiter angegeben, außer die Lohnsteuerbescheinigung, hätte ich 16€ nachza,6hlen müssen.

Ich verstehe nicht genau warum ich für das eine Jahr soviel und für das nächste Jahr nichts wiederbekomme. Und ich habe für das Steuerjahr 2022 sogar noch alles mögliche abgesetzt. Internet, Handy, Betriebs- und Nebenkosten, Spenden.. weshalb ich gerade so auf über 100€ Auszahlung gekommen. Und durch die automatische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber an das Finanzamt bin ich sehr sicher, dass alles korrekt in der Erklärung eingetragen wurde. Und man liest ja immer diese scheinbar falschen Werbesprüche "Hol dir jetzt im Durchschnitt über 1000€ zurück".

Kann sich einer von euch erklären wie das sein kann ? Auf was kommt es da an ? Habe beide Steuerbescheide verglichen und ich verstehe es einfach nicht. Scheinbar ist die Steuerbelastung vom 2021 fast nicht existent aber im Jahr 2022 ziemlich hoch. Und daher hab ich kaum was bekommen in diesem Jahr.

Danke euch

Finanzamt, Finanzen, Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuern, Steuerrecht

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