Nach Todesfall wird der Nachlaß durch eine Nachlaßverwalterin verwaltet. Zum Todestag war das Konto im Minus. Es gab zwei an das Kreditinstitut abgetretene Versicherungen als Sicherheit. Versicherung 1 hat die Versicherungssumme als erstes auf das Girokonto ausgezahlt. Versicherung 2 hat zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Bei Versicherung 2 stand an erster Stelle die Bank eingetragen und eine vor der Abtretung eingetragene Bezugsberechtigung. Nun gibt es eine Streitsache. Durch Auszahlung der Versicherung 1 wurde das Konto gedeckt so das eigentlich für die Versicherung 2 der Sicherungszweck entfallen ist. Die Nachlaßverwalterin möchte aber nur eine Teilsumme auszahlen das sie alles auf den Todestag bezieht und die Summe aus Versicherung 2 zur Tilgung einsetzen möchte. Ist das rechtlich richtig?