Darlehensrückzahlung als Leibrente

4 Antworten

Nehmen Sie selbst ein Darlehen auf um dann Ihrem Sohn das Geld zu geben. Oder geben Sie Ihrem Sohn das Darlehen aus Ihrem "Eigenkapital"?

Was du machen willst ist steuerlich in jeder Hinsicht irrelevant. Du gibst ihm Geld und er zahlt es dir in Raten zurück.

Nur, um das auch dem Finanzamt gegenüber klarzustellen und weil es sonst danach fragt solltst du das - meines Erachtens formlos - zusammenschreiben. Also Darlehensgeber, Darlehensnehmer, Darlehenshöhe, Zins, Tilgungsrate und was du für wichtig hältst. Z. B. was nach deinem (vorzeitigen) Ableben mit dem Darlehen passieren soll.

Es ist kein "Konstrukt" sondern die normalste Sache der Welt. Das Finanzamt interessieren nur Zinsen (die wären nebenbei nicht Abgeltungssteuerpflichtig sondern mit deinem Steuersatz steuerpflichtig) und Schenkungen (wenn insgesamt jenseits der Freibeträge verschenkt wird). Natürlich interessiert das Finanzamt auch Schwarzgeld, also wo du das Geld her hast. Es wird also zuerst den Nachweis über die Herkunft des Geldes beim Sohn anfordern. Wenn der dann den Darlehensvertrag präsentiert, schauen sie bei dir nach, ob alles passt.

Natürlich taucht das Wort "Leibrente" in dem Vertrag nicht auf. Es ist ja keine sondern eine regelmäßige Darlehenstilgung und die ist (ohne Zins) keine Einkunftsart.

asleben:

Möglichkeit:

Schriftl.Darlehensvertrag abschliessen, vollstr. Buchgrundschuld bestellen mit Eintrag an rangoffener Stelle im Wohnunsgrundbuch, eine eindeutige Sicherungsvereinbarung treffen und sich vor allem v o r h e r von Experten, die nachweislich über "Vollwissen" verfügen, beraten lassen. Und sich alle zulässigen Sanktionen aufzeigen lassen, die bei Undankbarkeit des Abkömmlings greifen.

Vereinbart man ein privates Darlehen , sollte man auf jeden Fall einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen, um für beide Parteien Klarheit und Sicherheit über die Höhe des Darlehens und die Konditionen zu schaffen.

Fertige den Vertrag zweifach aus. Ein Exemplar verbleibt im Original beim Darlehensgeber, eines verbleibt im Original beim Darlehensnehmer.

Abhängig von der Höhe des Darlehens gilt der Grundsatz: kein Darlehen ohne Sicherheit. Darüber sollte vorher gesprochen werden und gegebenenfalls vertraglich eine Sicherheit vereinbaren.

Als Sicherheiten sind die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung üblich. Welche Sicherheiten ihr vereinbart,, hängt immer vom Einzelfall ab.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis über die Höhe des Darlehens ist sinnvoll, um im Falle der fehlenden Rückzahlung des Darlehens kein Gericht bemühen müssen.

Alles weitere, so wie Vertragsmuster gibt es hier:

http://www.finanztip.de/muster-darlehensvertrag/