Tilgung, Hausgeld und Nebenkosten
hoffe ihr könnt mir mit den Begriffen helfen?
Habe gehört, dass wenn man eine ETW kauft dann zahlt man (Tilgung,Hausgeld und Nebenkosten)
Tilgung: Soweit ich weis je höher die Tilgung ist, desto schnell wird der Darlehen zurückgezahlt stimmt das?Also muss dann die Tilgung bei 8% liegen, wenn man innerhalt 10 Jahre die Wohnung abbezahlen will.
Hausgeld und Nebenkosten: Vom Hausgeld werden ja Müllabfuhr, Winterdienst, Treppenreinigung, Schornsteinfeger, kleine Reparaturn am Gemeinschafteingenum bezhalt (da gehört Strom, Telefon und Grundsteuer nicht dazu) muss man beim Nebenkosten dann Warmwasserzahlen oder was genau zahlen?
Die Frage ab besten zu formulieren, was ist genau der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Vielen Dank für eure Antworten.
1 Antwort

Deine genannten Begriffe sind noch um die Zinsen zu erweitern! Aus der Finanzierung der ETW resultieren die Kreditkosten, die in Höhe der monatlich gleichen Zahlungsrate (auch "Annuität" genannt) erfolgen. Die Annuität setzt sich aus einem Tilgungs- und Zinsanteil zusammen. Bei der derzeitigen Baufinanzierungssituation zahlst Du anfänglich etwa 4 % p.a. Zinsen plus 8 % p.a. Tilgung. Die monatliche Rate beträgt ca. € 1.012 bei einem Anfangskredit von € 100.000 und Volltilgung in 10 Jahren. Tilgung, Zinsen und Annuität stammen also aus der Kreditebene des jeweiligen (Teil-)Eigentümers der Immobilie, der noch sein Eigenkapital in die Gesamtfinanzierung eingebracht hat.
Demgegenüber stammen "Hausgeld" und "Nebenkosten" aus der Objekt- und Vermietungsebene. Am einfachsten stellst Du die Nebenkosten in die Vermietungsebene und benennst so sämtliche auf einen Mieter abwälzbaren Betriebskosten (Heizung, Medienversorgung, Versicherungen, Steuern, Abfallentsorgung, etc.) des Objektes. Nicht alle diese Nebenkosten sind so verbrauchsbezogen wie Wasser, sondern werden nach (oder kombiniert mit anderen) Verteilungsschlüsseln auf die Mieter (oder Bewohner) umgelegt (wie z.B. Heizkosten, Grundsteuern, Kabelgebühren).
Für die nicht auf Mieter abwälzbaren Betriebs- und Instandhaltungs- bzw. Reparaturkosten fällt das "Hausgeld" an, also u.a. auch für Verwaltung und vielleicht Hausmeister.
Ein Teil dieses Hausgeldes fällt regelmäßig jährlich an (und ist gut planbar). Unregelmäßig fallen Reparaturen und größere Instandhaltungen (z.B. Hausanstrich, Dachreparaturen, Heizungserneuerung) an; hierfür wird eine sich jährlich erhöhende Rücklage gebildet, die im Bedarfsfall ("Dach ist undicht") hoffentlich ausreichend ist.
Gar nicht in diese bisherigen Kategorien fallen die üblicherweise vom Mieter oder Bewohner unmittelbar selbst zu tragenden "Nebenkosten", wie z.B. Telefon, persönlicher Stromverbrauch.
Für die Zuordnung zur einen oder anderen Kategorie gibt es nicht immer feste Regeln, so dass in jedem Fall ein Nachfragen sinnvoll ist, um eine Kostenangabe "einschl. Nebenkosten" richtig einschätzen zu können!