Student – die neusten Beiträge

Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben

Steuererklärung: Verlustvortrag bei Student mit Gewerbe und kurzfristiger Beschäftigung, ist das möglich?

Hallo,

Bräuchte bitte kurz Hilfestellung bei der Steuererklärung:

-Ich bin noch Student im Erststudium und

-habe ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) - momentan noch ohne Einnahmen aber mit Ausgaben (ca. 300 Euro)

-außerdem bin ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen (ca. 1300 Euro, Steuer 10 Euro, Mindestvorsorgepauschale ca. 150)

-habe ein unbezahltes freiwilliges Praktikum geleistet (mit nicht unerheblichen Fahrtkosten)

-online per Online-Mikrojobbing ca. 80 Euro Einnahmen gehabt

-und zahle ca 80 Euro/Monat für die studentische Krankenversicherung (AOK) außerdem noch eine private Haftpflicht (40€/jahr) und eine private Kranken-Zusatzversicherung (250 €/Jahr)

  1. Da Erststudium kann ich ja Aufwendungen fürs Studium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzen, was nichts bringen würde, da Gesamteinnahmen unter Steuerfreibetrag und kein Verlustvortrag. Oder? Und: Gilt das auch für die Versicherungen- Ist also Anlage Vorsorgeaufwand hinfällig?

  2. Kann ich den Verlustvortrag für Fahrtkosten (Werbungskosten) zur kurzfristigen Beschäftigung und zum Praktikum (je ca 900 Euro, Einfache Strecke, 0,30€/Kilometer) anwenden? Wenn ja wo kann ich beide eintragen (nur ein Block für "erste Tätigkeitsstätte" in Anlage N)? Kann ich überhaupt was rausholen, außer die 10 Euro Steuer 2014 ? Kann ich dann alle Werbungskosten addieren?

  3. Muss ich Mikrojobbing (Honorar) angeben, wenn ja wo ? Anlage G oder Anlage S?

  4. Ich fülle den Mantel (Einkommensteuererklärung und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt) sowie die Anlagen N, G und evtl Vorsorge und S aus, Umsatzsteuererklärung Seite 1 , sowie formlose EÜR, Belege erst nach Aufforderung, richtig? Was habe ich dann vergessen?

Und: Zwischenzeitlich war ja auch das Erststudium als Werbungskosten absetzbar - Kann ich also mit freiwilligen Steuererklärungen bis 2013 einen Verlustvortrag für 2015 oder 2016 erreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Student, Kleinunternehmer, Kurzfristige Beschäftigung, Steuererklärung, Verlustvortrag

Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent

Meistgelesene Beiträge zum Thema Student