Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

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Privatinsolvenz bei Erbgemeinschaft?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit, werde und muss ich eine Privatinsolvenz anmelden. Hierfür ist bereits alles nötige in die Wege geleitet. Allerdings habe ich schlaflose Nächte - weil ich 2015 aufgrund eines Testamentsfehler meiner Großmutter, dass halbe Haus gesetzlich geerbt habe. Wir haben es damals dann so stehen lassen, da ich im Fall X das Haus sowieso komplett übernehmen soll.

Laut meiner Unterlagen wurde allerdings kein Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch hinterlegt, sodass jetzt der Tenor ( wird noch von Anwälten geprüft ) ist, dass dieses Haus im Zweifel in die Zwangsversteigerung läuft. Meine Großmutter ist 84 und hat keinerlei finanzielle Mittel um mir die Hälfte des Hauses auszuzahlen. Jetzt ist meine Frage ob hier jemand Ahnung oder Erfahrung in diesem oder vergleichbaren Bereich hat. Wird im Zweifel nur meine „Hälfte“ versteigert? Oder aufgrund der Zahlungsunfähigkeit meiner Großmutter das ganze Haus und sie muss in Ihrem Alter das Haus aufgeben? Das macht mich Irre weil ich alles in Kauf nehme, nur nicht das meine Großmutter jetzt noch aufgrund meiner Situation das Haus verliert.

Das Haus hat einen verhältnismäßig geringen Wert ( ca. 70.000€ ).

Die Schulden belaufen sich aktuell bei 65.000€.

über eine subjektive Antwort wäre ich sehr dankbar ..

Erbengemeinschaft, Privatinsolvenz, Schulden, Zwangsversteigerung
Wohnung besichtigen bei Teilungsversteigerung gemeinsamer Eigentümer

Hallo, zwei Eheleute besitzen zu 50%-Eigentum ein Haus. Sie trennen sich, die Frau zieht aus, der Mann bleibt alleine wohnen. Der Ehemann beantragt die Auflösung der Eigentumsgemeinschaft mittels Teilungsversteigerung (=Sonderform der Zwangsversteigerung). Der Ehemann hat viel Geld. Er sagt: "...Ich lasse unser Haus versteigern, damit ich es selbst ganz billig kaufen kann und Du nichts abbekommst...". Tatsächlich wird eine Immobilie in dieser ZV-Sonderform für nur 50% des Verkehrswertes versteigert und jeder Eigentümer kann ohne Strohmann mit steigern - die Ehefrau hat angeblich keine Rechtsmittel, die Versteigerung abzuwehren. Sie hat auch kein Geld mit zu steigern. Deshalb sucht sie Käufer: Aber der Ehemann verweigert jede Besichtigung. Die Rechtsanwältin der Ehefrau sagt, sie habe -obwohl sie zu 50% Eigentümerin ist- kein Recht, einen eigenen Zutritt und schon gar nicht einen Zutritt von Kaufinteressenten einzuklagen. Die Eheleute sitzen daher fast alleine in der Versteigerung: kein Kaufinteressent bietet auch nur annähernd an den Verkehrswert - denn Niemand durfte das Haus innen besichtigen. Und so bekommt der Ehemann für fast 50% des Verkehrswertes das gemeinsame Haus - und die Ehefrau soll keine Rechtsmittel dagegen haben?

Das habe ich vor 5 Jahren erlebt. Heute zweifele ich daran, ob die Rechtsanwältin mich nicht falsch beraten hat.

Hätte es vielleicht doch Rechtsmittel gegeben? Hätte ich wenigstens die Besichtigungen vielleicht doch irgendwie einklagen können? - denn ich war ja immerhin 50%ige Eigentümerin.

Ein bloßer Kaufinteressent in einer ZV kann sicherlich keine Besichtigung einklagen, aber ein Teil-Eigentümer? Selbst ein Vermieter hat doch das Recht, sich Zugang zu seinem Eigentum bei den Mietern zu verschaffen.

Und im vorliegenden "Scheidungs"-Konstrukt wäre von vorne herein klar, dass der reiche Ehepartner den armen ganz legal voll abzocken kann - das kann doch nicht geltendes Recht sein - oder doch?

Recht, Scheidungsrecht, Teilungsversteigerung, Zivilrecht, Zwangsversteigerung, BGB

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