Wie werde ich zu einer Zwangsversteigerung zugelassen?

2 Antworten

Am besten wäre es dann mal zu üben. In der örtlichen Presse und auf Internetseiten werden die Zwangsversteigerungen veröffentlicht.

Die Termine sind öffentlich, also jeder kann zum Amtsgericht gehen und sich in den Raum mit reinsetzen.

Der Rechtspfleger, der die Versteigerung dann durchführt eröffnet die Bieterstunde. Vorher wird meist erfragt, ob die Leute, die Forderungen im Grundbuch verzeichnet haben, oder die Eigentümer anwesend sind.

Wer bietet muss 10 % des Schätzwertes als Zentralbankscheck oder in Bar hinterlegen. Oft ist die Hinterlegung von Bargeld ausgeshlossen. Wer bieten will muss sich also vorher entsprechend vorsorgen.

Das Wertgutachten ist in den Wochen vor der Versteigerung in der Geschäftsstelle des Amtsgericht einsehbar.

Meist wartet man ziemlich lange auf ein Gebot. oft bietet die Bank, die an erster Stelle im Grundbuchsteht den Betrag, den sie zur Abgeltung ihrer Forderungen braucht und wartet dann ab.

Im ersten Termin muss mehr als 7/10 des Schätzwertes geboten werden, wenn man es haben will.

Nach einem Monat ist meistens der Verteilungstermin, bis dahin muss die Finanzierung stehen, denn dann muss man bezahlen.

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