Hauskredit kann nicht mehr bezahlt werden. hilfe

Hallo liebe Gemeinde. Ich bin total verzweifelt. Ich schildere mein Problem mal von vorne. Ich habe mir mit meinem Ex freund im jahr 2011 ein Haus zusammen gekauft. Beide haben wir zu gleichen Teilen für das Grundbuch unterschrieben. Leider ging unsere Beziehung dann ende des Jahrees 2011 auseinander. Seitdem steht das Haus leer und wir bezahlen die Raten eigentlich umsonst. Das Haus wurde mit Hilfe eines Finanzierungsberaters über die BHW finanziert. Es stand nun seit einem halben Jahr zum Verkauf aber leider hat sich kein Käufer gefunden bis jetzt . Nun können wir ab Januar 2013 die Raten nicht mehr bezahlen. Da von uns keinrr in dem Haus wohnt ist es auf der einen Seite nicht das grosse Problem dass es dann wohl zur Zwangsversteigerung kommt. Nun meine Frage....wenn wir ab Januar die raten nicht mehr bezahlen...wie lange dauerrt es bis die versteigerung in die wege geleitet wird und was passiert mit den restschulden?!? klar dass die bezahlt werden müssen. aber wie ?! ich verdiene noch keine 1100euro im monat...muss ich angst vor einer lohnpfändung haben?!? ich weiss das hört sich alles ziemlich naiv an...und ich würde auch alles gerne rückgängig machen wenn ich Könnte. aber das geht ja leider nicht. nun hoffe ich auf einen rat von jemandem hier der sich damit auskennt. weiss nichr mehr weiter. habe angst dass ich alles verliere was ich habe.

Finanzierung, Trennung, Zwangsversteigerung
Verkäufer will zurücktreten bzw. fordert Schwarzgeld

Hallo Ihr,

Unser Hauskauf schien perfekt. Vor-Kaufvertrag beim Makler unterschrieben, bei der Bank alles unterschrieben, Notar Termin auf nächste Woche vereinbart.

Der Kauf ist an und für sich etwas kompliziert von vorneherein. Wir hatten das Haus ursprünglich für 200.000€ vor einem halben Jahr angeschaut. Mußten dann wie die finanzierende Bank den Grundbucheintrag in Kopie wollte, feststellen das mehr als 200.000 auf dem Haus lasten. Uns wurde dann von der Bank die am Haus 1. Grundsicherung hatte, gesagt das dann die Zwangsversteigerung ansteht. Wir teilten der bank mit, dass sie uns dann den termin doch mitteilen sollte.

Diese meldete sich dann vor ca 4 Wochen. Sagte uns sie habe alle Gläubiger angeschrieben und vergleiche gemacht & wir könnten für 170.000€ kaufen. Wir waren begeistert. Haben Gespräche mit der Bank udn dem Makler geführt. Eben auch Verträge fertig gemacht. Mit dem Verkäufer selbst hatten wir nichts zutun. Diesen haben wir erst beim Vor-Vertrag unterschreiben gesehen vor 2 Tagen.

Nun rief er uns heute an und fordert 20.000€ in bar von uns. Ansonsten würde er den Notartermin absagen bzw. nicht einwilligen in den Verkauf. Denn er wolle mehr. Er brüllte uns auch am Telefon an vonwegen das ihm das ja sche*ß egal sei, ob wir das nehmen oder ob Zwangsversteigert wird.

Was tun wir nun? Wir müßen für den Kredit dann ja bereitstellungsgebühr zahlen wenn wir ihn nihct benötigen. Notar müßen wir auch trotzdem zahlen bei so kurzfristiger absage oder? Und in dem Vorkaufvertrag steht, dass wir bei nicht kaufen 1.000€ zahlen müßen. Gilt das auch wenn der Verkäufer zurückzieht? Kann der Verkäufer überhaupt zurückziehen bei dem Schuldenberg?

Was sollen wir nun tun? Sind komplett verzweifelt!

Finanzierung, Haus, Zwangsversteigerung, Schaden
Zwangsversteigerung mit alter Auflassungsvormerkung aus unerfüllten Kaufvertrag möglich, Rechtsfolgen?

Hier etwas sehr sehr kniffeliges:

V hat vor über 10 Jahren eine Sondereigentumseinheit "Keller" in einer WEG an K per notarieller Urkunde verkauft. Bedingung war, dass die Sondereigentumseinheit "Keller" zu einer "Wohnung" unverzüglich durch V im Grundbuch geändert wird. Dies ist nach jahrelangen Bemühen des V final gescheitert, es gab keine Zustimmung in der WEG.

K hat bis heute nur 50% an V bezahlt, Restzahlung und Eigentumsübergang erst fällig bei Nutzungsänderung zu Wohnung im Grundbuch. K ist laut Kaufvertrag im Besitz und wohnt zweckentfremdet in der Einheit, die offiziell keine "Wohnung" ist, welches K nicht stört.

K zahlt das WEG Hausgeld (V war ganz früher selbst der Verwalter der WEG und hatte das so "arrangiert" dass die "Keller-Einheit" als Wohneinheit bereits verrechnet wird, so konnte V lange selbst den Keller als Wohnung nutzen. Rest der Eigentümer war dies nicht bewusst.)

K hat Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Eigentümer im Grundbuch ist nach wie vor V.

Jetzt wird gegen V in das Eigentum von einem Dritten aufgrund einer nachrangig eingetragenen Sicherungshypothek vollstreckt, Zwangsversteigerungsverfahren läuft, Grundbuch durch Gericht beschlagnahmt.

Das Amtsgericht ist sich in einem derartigen Fall auch nicht rechtssicher, was passieren wird, da sehr komplexer Fall.

Die Auflassung bleibt als bestend bleibendes Recht und wird in das geringste Gebot in Höhe des Verkehrswert aufgenommen.

Annahme: Es kommt zu einem Zuschlag.

Die Einheit wird an E verkauft. Kann E den K räumen lassen? (trotz Auflassungsvormerkung, deren Grundlage der unerfüllte alte Kaufvertrag zwischen Alteigentümer V und K ist).

Was passiert mit dem alten, unerfüllten Kaufvertrag zwischen V und K?

Kann K durch Zahlung der alten Restkaufpreisforderung an ?V? oder auch ?E? zumindest seine Auflassung nutzen und doch Eigentümer werden und vom E Herausgabe fordern auch nach Versteigerung? Die alte Vertrags-Bedingung aus "Sondereigentum" wird "Wohnung" wäre aber immer noch erfüllt.

Sehr komplexe Konstellation. Auf Nachfrage sagte das Gericht dass wohl eine bedingte SIcherungshypothek für den Zuzahlungsfall bei Zuschlag eingetragen werden würde. Was bedeutet das? Mehr wollte man nicht erklären, müsse sich erst einlesen.

An wen sind/wären die Restkaufpreiszahlungen von K zu zahlen? Sind die überhaupt zu zahlen? Die Vertragsgrundlage dazu von V "Keller wird Wohnung" ist ja nicht erfüllbar.

Wie gesagt, sehr komplex da es viele Rechtsgebiete übergreift. Vielleicht könnt Ihr hier Licht ins Dunkle bringen.

Danke vorab, sonnige Grüße

Immobilien, Kaufvertrag, Recht, Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung / Inserate ohne Zustimmung des Eigentümers?

Guten Abend,

Nach Scheidung von Person A und Person B ist das gemeinsame Haus in der Teilungsversteigerung. Der Termin ist vom Amtsgericht bereits festgesetzt.

Aktuell leben in dem Haus noch Person B mit deren leiblicher Tochter. Die beiden tragen z. Zt. noch die anfallenden laufenden Kosten für die Immobilie (Finanzierung, Abgaben, Energiekosten etc.).

Seit ein paar Tagen ist auf dem Grundstück richtig Bambule, es halten verstärkt PKW´s vor dem Haus, aus denen Fotos vom der Immobilie gemacht werden und es betreten immer wieder Fremde das besagte Grundstück, gucken durch die Fenster und klingeln häufig auch.

Diese Situation ist für Person B und die Tochter sehr belastend und beängstigend, zumal die Tochter Rollstuhlfahrerin ist und tagsüber teilweise allein zu Hause ist. Die Polizei scheint das Treiben nicht zu interessieren.

Die Immobilie wird bereits durch 2 verschiedene Agenturen

  • AZ Agentur für Zwangsversteigerungsinformationen GmbH
  • Argetra GmbH

OHNE ZUSTIMMUNG von Person B auf diversen Internetportalen zur Vermittlung angeboten. In den Ausschreibungen werden die Straße, die Postleitzahl und der Ort genannt.

Nun die Frage:

Dürfen besagte Agenturen ohne die Zustimmung des (Noch-)Eigentümers B die zur Teilungsversteigerung stehende Immobilie einfach im Internet inserieren und zur Vermittlung anbieten? Kann man ggf. rechtlich gegen diese Agenturen vorgehen bzw. die Löschung der Inserate verlangen?

Und was kann man ggf. gegen das Betreten des Grundstücks durch Unbefugte/Fremde rechtlich unternehmen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus!

John

Immobilien, Zwangsversteigerung

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