Keine Krankheitstage als Werkstudent mit flexiblen Arbeitszeiten?

2 Antworten

Arbeitest du unregelmässig, dann gibt es zwei Abrechnugsarten, zum einen nach der Durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 12 Wochen, zu anderen nach Plan. Wenn also schon feststand, wann du arbeiten musstest und du wirst Krank ist danach zu bezahlen, steht der Arbeitsplan noch nicht dann wir gesagt, nach Durchschnitt.

 In meinem Vertrag sind keine festen Arbeitstage geregelt, sondern nur die Stundenanzahl.

wenn du pro Woche 15 Stunden im Vertrag hast,dann muß man dir diese auch bei AU als Lohnfortzahlung zahlen.