Werbungskosten wie genau als Werkstudent absetzbar?


05.04.2022, 23:23

Greift dann hier auch die Verpflegungspauschale?

1 Antwort

Als Student ist Deine erste Tätigkeitsstätte die Uni. Und die zweite Tätigkeitsstätte ist eben nicht die erste, und somit als Reisekosten (mit Hin- und Rückfahrt) abzurechnen.

Also hat sich die Ausgabe für das schlaue Programm vielleicht schon gelohnt.

Genauso ist es ja übrigens auch bei Azubis. Die Fahrt zum Betrieb wird einfach berechnet, die Fahrt zur Berufsschule doppelt.

Zum Verpflegungsmehraufwand: Wenn Du von 8 bis 12 an der Uni bist und von 16h bis 20h jobst, bist Du am Stück nicht mehr als 8 Stunden vom zuhause und von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Die Zeiten an der ersten Tätigkeitsstätte zählen ja gar nicht.