Werkstudentenjob und 26-Wochen-Regelung?

1 Antwort

Nebenbei habe ich immer wieder auch mal Jobs über die kurzfristige Beschäftigungen oder über mein Kleingewerbe angenommen. Das waren aber immer eher so Gelegenheitsjobs, die nicht über 2-3 Tage hinausgingen.

Ich würde mir da keine Sorgen machen, denn bei selbständiger Tätigkeit ist es ja praktisch nicht überprüfbar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986