Anspruch auf Urlaub in der Kündigungsfrist?

2 Antworten

wenn dir für diese Jahr 12 Urlaubstag zustehen und du davon 3 genommen hast, dann bleiben dir noch 9 Tage Resturlaub übrig, entweder du nimmst diese in der Kündigungsfrist oder man muß sie dir auszahlen.
Der Urlaub vom letzten Jahr ist verfallen, nicht der AG muß dich darauf hinweisen das du Urlaub nehmen mußt, sondern da bist du selbst in der Pflicht diesen einzureichen.
Gesetzlich stehen dir bei einer 2 Tagewoche aber nur 8 Tage Urlaub für das ganze Jahr zu.

WerkstudentHR 
Fragesteller
 03.06.2023, 15:05

laut einem aktuellen Urteil dürfen Urlaubsansprüche nicht einfach so verfallen - gilt das erst für alle Verträge, die nach dem Urteil geschlossen wurden? Die 12 Tage stehen so im Vertrag

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Schubert610  03.06.2023, 15:08
@WerkstudentHR

das kann ich dir nicht sagen, ich kenne es nur so das wenn du deinen Urlaub im laufenden Jahr nicht genommen hast dieser bis zum 31.März des Folgejahres genommen sein muss, ansonsten verfällt er.

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DerCAM  03.06.2023, 15:07
Der Urlaub vom letzten Jahr ist verfallen, nicht der AG muß dich darauf hinweisen das du Urlaub nehmen mußt, sondern da bist du selbst in der Pflicht diesen einzureichen.

Nee, tatsaechlich ist es genau umgekehrt. Urlaubsansprueche koennen nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nachweisbar auf bevorstehenden Verfallstermin hinweist und der Arbeitnehmer dann trotzdem keinen Urlaub beantragt.

Ist aber erst seit 1 bis 2 Jahren so (genauen Termin muesste ich nachschlagen). Vorher war es tatsaechlich so, wie du es geschrieben hast.

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WerkstudentHR 
Fragesteller
 03.06.2023, 15:09
@DerCAM

Also habe ich noch teilweise Urlaubsanspruch aus den vergangenen Jahren?

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wilees  03.06.2023, 15:56
Der Urlaub vom letzten Jahr ist verfallen, nicht der AG muß dich darauf hinweisen das du Urlaub nehmen mußt, sondern da bist du selbst in der Pflicht diesen einzureichen

Da unterliegst Du einem Irrglauben.

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