Anspruch auf Urlaub in der Kündigungsfrist?
Ich bin seit 2020 Werkstudent und im habe laut Vertrag eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20h. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung. Das ist alles, was im Paragraphen Arbeitszeit steht.
Nun habe ich mal mehr und mal weniger wöchentlich gearbeitet und dafür einen Stundenlohn bekommen. Nun ist es so, dass ich womöglich kündige. Im Vertrag steht weiterhin dass ich einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr habe bei einer Fünf-Tage-Woche. Also in meinem Fall 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer durchschnittlichen 2 Tage-Woche. Außerdem wird erwähnt, dass Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen sind, soweit möglich.
Nun ist es so, dass ich insgesamt dieses Jahr nur 3 Urlaubstage hatte und die letzten Jahre keine. Es wurde in keinster Weise erwähnt, dass ich Urlaub nehmen soll bzw. dass der Urlaubsanspruch verfällt.
Die Frage steht mit meiner anderen Frage in Verbindung: Muss ich jetzt in der Kündigungsfrist dennoch arbeiten, wenn ich eingeteilt werde, oder kann ich in dieser Zeit von meinen verbleibenden Urlaubsansprüchen Gebrauch machen?
2 Antworten
Nun ist es so, dass ich insgesamt dieses Jahr nur 3 Urlaubstage hatte und die letzten Jahre keine. Es wurde in keinster Weise erwähnt, dass ich Urlaub nehmen soll bzw. dass der Urlaubsanspruch verfällt.
Ergo ist dieser Alturlaub auch nicht verfallen.
wenn dir für diese Jahr 12 Urlaubstag zustehen und du davon 3 genommen hast, dann bleiben dir noch 9 Tage Resturlaub übrig, entweder du nimmst diese in der Kündigungsfrist oder man muß sie dir auszahlen.
Der Urlaub vom letzten Jahr ist verfallen, nicht der AG muß dich darauf hinweisen das du Urlaub nehmen mußt, sondern da bist du selbst in der Pflicht diesen einzureichen.
Gesetzlich stehen dir bei einer 2 Tagewoche aber nur 8 Tage Urlaub für das ganze Jahr zu.
das kann ich dir nicht sagen, ich kenne es nur so das wenn du deinen Urlaub im laufenden Jahr nicht genommen hast dieser bis zum 31.März des Folgejahres genommen sein muss, ansonsten verfällt er.
Der Urlaub vom letzten Jahr ist verfallen, nicht der AG muß dich darauf hinweisen das du Urlaub nehmen mußt, sondern da bist du selbst in der Pflicht diesen einzureichen.
Nee, tatsaechlich ist es genau umgekehrt. Urlaubsansprueche koennen nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nachweisbar auf bevorstehenden Verfallstermin hinweist und der Arbeitnehmer dann trotzdem keinen Urlaub beantragt.
Ist aber erst seit 1 bis 2 Jahren so (genauen Termin muesste ich nachschlagen). Vorher war es tatsaechlich so, wie du es geschrieben hast.
Also habe ich noch teilweise Urlaubsanspruch aus den vergangenen Jahren?
Der Urlaub vom letzten Jahr ist verfallen, nicht der AG muß dich darauf hinweisen das du Urlaub nehmen mußt, sondern da bist du selbst in der Pflicht diesen einzureichen
Da unterliegst Du einem Irrglauben.
laut einem aktuellen Urteil dürfen Urlaubsansprüche nicht einfach so verfallen - gilt das erst für alle Verträge, die nach dem Urteil geschlossen wurden? Die 12 Tage stehen so im Vertrag