Muss ich den erhaltenen Betreuungsunterhalt als nichteheliche Mutter bei der Steuer als Einkommen angeben?

Wir haben nie zusammen gewohnt und haben auch seit kurz nach der Geburt 2014 keine Partnerschaft mehr. Gerichtlich wurden für 2015 insgesamt 12000 € Mutterunterhalt/Betreuungsunterhalt festgelegt. Er muss mir 2016-2017 monatlich 500 € zusätzlich zum Kindsunterhalt bis zum 3. Geburtstag zahlen. Seit Oktober 2015 bin ich wieder in Teilzeit arbeiten,

In meinem Steuerprogramm steht: Unterhalts- und Ausgleichsleistungen

Bitte erfassen Sie hier folgende Leistungen von Ihrem geschiedenen Ehepartner oder Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft:

erhaltene Unterhaltsleistungen erhaltene Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs. Die erhaltenen Leistungen müssen Sie aber nur dann versteuern, wenn Sie gegenüber dem Partner zugestimmt haben, dass dieser die Ihnen gezahlten Leistungen als Sonderausgaben geltend machen kann.

Diese Zustimmung haben Sie durch Unterschrift auf der sogenannten "Anlage U" gegeben.

Wenn ich diese 12000 € dort angeben würde, muss ich ca. 350 € Steuern nachzahlen, ansonsten würde ich ca. 680 € (alles was ich 2015 gezahlt habe) zurück bekommen.

Die Anlage U zählt doch meines Wissens nach, nur wenn man verheiratet war? Ansonsten müssten es für Ihn doch Sonderausgaben sein?

Den Kindsunterhalt kann er ja auch nicht absetzen (0,5 Kinderfreibetrag)

Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte

Recht, Steuererklärung, unterhalt

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