Meine Frau erbt, muss Sie nun für den Unterhalt meines Kindes beim Jugendamt zahlen?

3 Antworten

"Geerbt " ! ? was heisst das schon, man kann auch Schulden erben  oder lediglich den Hausrat ! 

Es kommt allgemein nicht auf die Erbschaft selbst an, sondern auf die Höhe der Erträge die daraus bezogen werden. 

Erst die daraus erzielten Kapitaleinkünfte werden als Einkommen gewertet und können die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen.

Wer ist denn die Mutter des Kindes? Wieso ist bisher kein Unterhalt gezahlt worden? Das sind alles Fragen die offen bleiben. Im übrigen ist Unterhaltsentziehung eine Straftat. Alleine das sollte Anlaß geben, Unterhalt auch zu zahlen.

Hmm... ich versuch mal durchzublicken. Verbessere mich bitte, wenn ich falsch liege.

1. Du hast keinen Unterhalt für Dein Kind gezahlt und somit ist die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes eingesprungen.

2. Das Geld wird von Dir zurückgefordert.

3. Deine Frau tritt nun ein Erbe an und Du bist der Annahme, dass nun sie dazu verpflichtet werden könnte, Deine Schulden an das Jugendamt zahlen zu müssen.

Nein, dem ist nicht so, denn Du bist der Schuldner und nicht Deine Frau. Also zahlst Du dass, was Du Deinem Kind schuldig geblieben bist.