Kann ich den Unterhalt für meinen Sohn von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Hallo,

 ja maximal 8.472 Euro Unterhaltszahlung im Jahr kann man insgesamt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das geht allerdings nur, wenn kein Kinderfreibetrag für den Sohn in Anspruch genommen wird. Ein Abzug der Kosten kommt demnach nur bei einem volljährigen Kind, für das es kein Kindergeld mehr gibt zum Tragen.

Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar, wenn Sie keine steuerlichen Freibeträge bzw. Kindergeld für Ihren Sohn in Anspruch nehmen. Das gilt für Sie genauso wie für Ihre (Ex-)Frau. Bei Kindern, die bereits arbeiten und über 624 Euro im Jahr verdienen, greift das Finanzamt ein. Die darüber hinaus erzielten Einnahmen werden dann von den maximal 8.472 Euro abgezogen.