Meine Freundin ist von mir schwanger hat aber mit mir Schluss gemacht. Muss ich trotzdem Unterhalt zahlen für das Kind?

8 Antworten

Hallo aexhamar,

wenn es sich um Ihr Kind handelt, sind Sie verpflichtet Unterhalt zu leisten. 

Allerdings können Sie die Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzten. 

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastung. 

Wenn Sie Fragen haben, einfach noch mal melden.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

Das hängt von Deiner Freundin ab - wenn sie Dich bei der Geburt als Vater benennt, dann wirst Du zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Verschweigt sie aber den Namen des Vaters oder nennt eine andere Person, dann bist Du erst einmal aus dieser Nummer raus.

An sich ja, es sei denn dass deine Ex Freundin dich nicht als Vater benennt oder dich nicht zur Zahlung des Unterhalts auffordert, das kann ja auch sein. Aber sich muss man immer für uneheliche Kinder aufkommen. 

Ändert sich denn etwas daran, dass es dein Kind ist?

Unterhalt mußt Du zahlen und das schlimmstenfalls für die nächsten 20 bis 30 Jahre.