Wird Unfallrente bei Kindesunterhalt angerechnet?

2 Antworten

Wessen Unfallrente denn? Die des Unterhaltspflichtigen oder die des Kindes? 

Grundsätzlich zählen alle Rentenarten einschließlich der Arbeitsunfallrente zum Einkommen. (OLG Hamm FamRZ 01, 441).  

Die Rente wird daher in die Berechnung des Kindesunterhaltes mit einbezogen. 

Blindengeld und Pflegegeld hat zum Beispiel keine Einkommensersatzfunktion.