Kindergeldrückzahlung - trotz Weiterleitung an meine Tochter und Absprache mit dem Vater?

Vor zwei Monaten hat meine Tochter einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes beantragt. Dabei hat sich herausgestellt, dass ich die letzten zwei Jahre keinen Anspruch auf Kindergeld hatte, sondern ihr Vater, da er ihr Unterhalt zahlt. Ich habe mich damals, als meine Tochter vor zwei Jahren ausgezogen ist, noch erkundigt, ob sich für mich etwas ändern wird und man sagte mir, dass alles so bleiben wird, wie es ist. Zu diesem Zeitpunkt haben wir nicht darüber nachgedacht, wie sich der Anspruch aufgrund von Unterhaltszahlungen ändern würde. Nun zu meinem Problem: ich habe mich aufgrund des Briefes mit dem Vater meiner Tochter zusammengesetzt (der seit Jahren weiß, dass ich ihr das Kindergeld überweise und es nicht selbst einbehalte) und habe ihm die Sachlage erklärt. Dass er die letzten zwei Jahre Kindergeldberechtigt Gewesen wäre und er in dem schreiben ein Kreuz setzen müsste um zu bestätigen, dass das Geld in seinem Wissen weitergeleitet wurde und ich das Geld in Höhe von 3.600€ nicht zurückzahlen muss. Das wollte er allerdings nicht unterschreiben und nur den Text dadrunter ändern. Nun habe ich allerdings vor zwei Tagen Post bekommen, dass ich umgehend 3.600€ zurückzahlen muss! Ich weiß nicht wie ich das machen soll! Wir haben das Familien intern eigentlich geklärt. Muss ich das Geld wirklich zahlen? Oder kann ein Anruf oder ein Besuch beim Amt durch den Vater noch etwas ändern? Ich wäre wirklich dankbar für Hilfe!

Behörden, Familie, kinder, Kindergeld, Rückzahlung, unterhalt
Welche Leistungen beim zusammenziehen?

Hallo, ich habe da mal eine Frage: Meine Dame und ich würden gerne zusammn ziehen, sind uns aber in diesem Fall unschlüssig, ob sich die finanzielle Situation verschlechtern würde. Zur Erklärung: Meine Freundin befindet sich im zweiten Ausibldungsjahr zur Altenpflegerin und ich habe eine 28 Monate dauernde Umschulung zum Mechatroniker begonnen. Durch ihre Ausbildung und die Tatsache, dass wir nicht zusammen wohnen, erhält sie Unterhaltsvorschuss für unsere kleine Tochter (1,5 Jahre), bekommt den Kindergarten vom Jugendamt bezahlt, sowie Zuschuss zum Essen im Kindergarten. Dazu bezieht sie noch Wohngeld. Ich beziehe ALG1 (durch die Umschulung) und zusätzlich dazu noch Fahrtkosten zur Bildungsstätte. Sollten wir jetzt zusammen ziehen stellt sich uns die Frage, welche Leistungen weiterhin gezahlt werden, sprich, ob UVG weg fällt, beide "die Hälfte" Wohngeld beantragen könne, der Kindergarten weiterhin bezahlt wird, weil meine Freundin dann ja nicht mehr alleinerziehend ist. Also welche Zuschüsse uns überhaupt noch zustehen. Da wir nicht die Masse an Geld bekommen, sind wir auf jeden Cent angewiesen und können es nicht riskieren, Abzüge zu erhalten, wenn wir zusammen ziehen. Ich wohne noch im Haus meiner Mutter (eigene Wohnung, allerdings mietfrei) und ein Einzug in das Haus kommt nicht in Frage, da es die familiäre und Platzmäßige Situation gar nicht zulassen würde. So, ich glaube ich bin durch und hoffe auf aufschlussreiche Antworten von wissenden Menschen, da wir uns leider überhaupt nicht mit der Materie auskennen. Auch kann ich Zahlen nennen, wie hoch die momentanen finanziellen Mittel sind, falls das dazu beötigt wird. Vielen Dank schon mal im Voraus!

unterhalt, Wohngeld, Zuschüsse

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