Muss mein Sohn Gerichtskosten (Unterhaltsklage) zahlen, trotz Hartz 4?

2 Antworten

Wieso wird der Betrag überhaupt gefordert, obwohl der Prozess gewonnen wurde?

Diese Frage ist einfach zu beantworten: Zweitschuldnerhaftung. Der Antragsteller bzw. Kläger eines Gerichtsverfahrens haftet neben dem Antragsgegner bzw. Beklagten auf die Prozeßkosten und das auch dann, wenn er den Prozeß gewonnen hat. Der Vater hat die Prozeßkosten offenbar nicht bezahlt und daher tritt man an Euch heran.

Wer ist denn in der Unterhaltssache Antragsteller gewesen? Wirklich nur die Mutter oder hat die als Deine gesetzliche Vertretung Deine Ansprüche geltend gemacht?

Mein Rat ist: Ruf bei der Justizkasse an und bespreche das dort. Notfalls läßt Du Dir einen Beratungsschein geben und gehst zu einem Anwalt.

Du bist der Unterhaltsberechtigte.

Deine Mutter hat nur für Dich geklagt, weil Du noch nicht volljährig warst. Du warst Antragsteller, vertreten durch Deine Mutter.

Nun bist Du volljährigund alles geht auf Dich über.

Warum Du trotz obsiegen zahlen musst, kann man aus der Kostenentscheidung entnehmen. Hast Du das seinerzeitige Urteil?