Muss mein Sohn Gerichtskosten (Unterhaltsklage) zahlen, trotz Hartz 4?
Liebe Forummitglieder,
meine Mutter hat vor 3 Jahren nach Trennung, den Unterhalt bei meinem Vater eingeklagt, da er nicht zahlen wollte. Seitdem zahlt er normal Unterhalt. Vor ein paar Tagen haben wir einen Brief vom Amtsgericht erhalten, in dem Formuliert ist, dass wir bzw. ich, der Sohn, da der Brief an mich adressiert ist, trotz VKH einen Betrag von über 2.300€ zahlen müssen. In dem VKH - Antrag wurde die finanzielle Lage meiner kompletten Familie betrachtet, da wir Hartz 4 beziehen.
Meine Fragen sind:
Wieso wird der Betrag von mir gefordert, obwohl meine Mutter den Unterhalt eingeklagt hat? Außerdem erhält meine Schwester ebenfalls Unterhalt und sie wurde noch nie und in keinem Brief genannt. Auch werde ich als Antragsteller genannt, obwohl ich noch nie was damit zu tun hatte..
Wieso wird der Betrag überhaupt gefordert, obwohl der Prozess gewonnen wurde?
Durch die Berechnung kam dabei heraus, dass wir 60€/Monat zahlen können bzw. müssen.
Ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll, da ich jetzt mit 21 Jahren über 2000€ Schulden habe, obwohl ich noch nie geklagt habe und auch noch nie einen Anwalt gebraucht habe.. Außer meine Mutter, wg. Scheidung, Unterhalt...etc.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Wieso wird der Betrag überhaupt gefordert, obwohl der Prozess gewonnen wurde?
Diese Frage ist einfach zu beantworten: Zweitschuldnerhaftung. Der Antragsteller bzw. Kläger eines Gerichtsverfahrens haftet neben dem Antragsgegner bzw. Beklagten auf die Prozeßkosten und das auch dann, wenn er den Prozeß gewonnen hat. Der Vater hat die Prozeßkosten offenbar nicht bezahlt und daher tritt man an Euch heran.
Wer ist denn in der Unterhaltssache Antragsteller gewesen? Wirklich nur die Mutter oder hat die als Deine gesetzliche Vertretung Deine Ansprüche geltend gemacht?
Mein Rat ist: Ruf bei der Justizkasse an und bespreche das dort. Notfalls läßt Du Dir einen Beratungsschein geben und gehst zu einem Anwalt.
Du bist der Unterhaltsberechtigte.
Deine Mutter hat nur für Dich geklagt, weil Du noch nicht volljährig warst. Du warst Antragsteller, vertreten durch Deine Mutter.
Nun bist Du volljährigund alles geht auf Dich über.
Warum Du trotz obsiegen zahlen musst, kann man aus der Kostenentscheidung entnehmen. Hast Du das seinerzeitige Urteil?