Betriebsaufgabe Umsatzsteuer Jahreserklärung?


10.06.2024, 18:38

Ich habe mein Einzelgewerbe zum 22.3.24 beim Gewerbeamt abgemeldet und innerhalb 1 Monats eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgegeben. Leider habe ich jetzt erst gelesen das ich die Umsatzsteuer Jahresmeldung hätte binnen 1 Monats abgeben müssen und nicht die Vorausmeldung oder beides ? Jedenfalls erwarte ich auch noch eine kleine Rechnung aber jetzt bin ich eh schon seit 22.4. in Verzug oder ist das nicht weiter tragisch ? Wie reagiert das FA wenn ich die Jahreserklärung mehr als 1 Monat nach der offiziellen Gewerbe Abmeldung einreiche ?

1 Antwort

Wenn Du keine Rechnungen , oder Resteinnahmen mehr erwartest, dann gibt nun die umsatzsteuererklärung ab und gut ist. Du hattest ja die UStVa abgegeben, die Umsatzsteuer war somit nicht gefährdet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Jeannette151 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 09:53

vielen Dank für Ihre Antwort. Welches Datum trage ich bei Dauer der Unternehmereigenschaft dann ein? Der 22.3.24 ( Gewerbeabmeldung) ist ja viel zu lange zurück denn es gibt ja diese 1 Monats Regelung .. also gebe ich ein Datum ein was 30 Tage zurück liegt oder ist das eigentlich vollkommen egal ? Ich möchte keinen Ärger ! Danke

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wfwbinder  11.06.2024, 10:06
@Jeannette151

Na ja, Betriebsaufgabe ist ja kein Vorgang von einer Sekunde auf die andere.

Du musst ja auch eine Abschlussbilanz machen, weil die Betriebsaufgabeauch Bestände usw. berücksichtigen muss.

DieGewerbeabmeldung ist ja auf den Tag der Aufgabe der werbenden Tätigkeit abgestellt (also ab da keine Aufträge mehr annehmen, der Verkauf eingestellt usw.

Aber die Abwicklung dürfte noch eine Wochen udn Monate gedauert haben. Also gib einfach wenn Du jetzt mit allem durch bist den 31. 05. an und fertig.

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Jeannette151 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 10:47
@wfwbinder

Ja das stimmt ich mache das so .. bis wann muss ich die Bilanz erstellt haben? Eine EÜR reicht nicht? Kann ich die Einkommenssteuer Erklärung für 2024 auch erst in 2025 machen oder ist das auch jetzt sofort fällig? Eine Bilanz erstellt mir besser ein Berater .. Ich habe das noch nie gemacht oder gibt es dafür im Elster Irrgarten lol einen Vordruck ?

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wfwbinder  11.06.2024, 14:05
@Jeannette151

Aufgabe des Betriebes bedeutet Wechsel der Gewinnermittlungsart.

Aber was Du über Deinen Betrieb geschrieben hast reicht nicht aus, um Dir dabei einen Tipp zugeben.

Gab es Vorräte an Handelsware? Hattest Du Geräte, Einrichtungen, oder was auch immer, was nach Ende des Betriebes noch von Dir privat genutzt, oder verwendet wird.

Im Prinzip dient diese Abwicklungsbilanz nur dazu, eben diese Dinge zu erfassen.

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Jeannette151 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 14:59
@wfwbinder

Nein , da gibt es nichts ich habe keinerlei Bestände da ich nur Dienstleistungen im Bereich Marketing angeboten habe und Videographie und Fotos die ich gemacht habe sind nicht mit Kameras erfolgt die ich angeschrieben hätte .. die Kameras sind im privat Besitz .. es gab kein Auto .. nichts dergleichen.. Laptop war auch privat Besitz .. wie sieht so eine Bilanz dann aus ?

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GandalfAwA  11.06.2024, 15:27
@wfwbinder

Hallo wfwbinder,

Eventuell kannst Du mir auch helfen bei einer Frage? Neben meiner GmbH wo ich die Buchhaltung selbst mache - helfe ich jemanden mit seinem Einzelunternehmen. Der hat es im April aufgegeben und wir haben eine Abschlussbilanz erstellt.

Die enthält EüR von 2024 bis April, und die Differenz der Anlagen zwischen Buchwert und Verkaufswert. Sonst gab es keine Waren oder Grundstücke etc.

Jetzt die Frage:

Man kann die EüR und Gewerbesteuererklärung von 2024 ja erst im Mai 2025 abgeben - das heißt er lässt es jetzt solange liegen und gibt es 2025 dann ab?

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GandalfAwA  11.06.2024, 15:30
@Jeannette151

Hallo Jeannette,

Wenn es keine Anlagengüter gibt, und keine Waren, und keine Grundstücke, dann sollte es reichen einfach nur die EüR von 2024 = Abschlussbilanz.

Damit das Finanzamt nicht denkt Du hast alles andere vergessen, würde ich drunter schreiben:

  • Waren = nicht vorhanden
  • Anlagengüter = nicht vorhanden
  • Grundstücke = nicht vorhanden

Bitte korrigiere mich wfwbinder falls ich etwas übersehe? 😊🙏

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wfwbinder  11.06.2024, 17:49
@GandalfAwA

Sehr gute Lösung für alle die nur onlinehandel/Dropshipping usw. betrieben haben, außer sie haben 6 Wochen vor der Abmeldung des Betriebs ein neues Notebook Apple MacBook Pro für 3.000,- Euro gekauft.

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wfwbinder  11.06.2024, 17:51
@Jeannette151
🫶ihr seid Spitze ! 🤩 Danke

Danke, aber in aller Bescheidenheit, wir Antworter hier bei Finanzfrage sind, obwohl es angeblich ein Laienforum ist, in Steuerfragen "Champions League."

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Jeannette151 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 10:57
@GandalfAwA

hast du schon eine Antwort? Mich betrifft das ja auch und außer die Ust Jahres Erklärung lasse ich auch alles liegen bis 2025.. Danke für Info

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GandalfAwA  15.06.2024, 20:51
@Jeannette151

Hallo Jeannette,

Nein, ich habe auch noch keine Antwort, Ich hab die Abschlussbilanz als Excel und PDF fertig für den Kollegen mit seinem Einzelunternehmen. Ich denke, dass er das erst 2025 in der EÜR und Einkommensteuererklärung angeben kann.

@wfwinder: Kannst Du uns dazu noch etwas schreiben? 😊🙏

Abschlussbilanz erst 2025 in die Steuererklärungen und man muss in 2024 nichts ans Finanzamt senden?

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wfwbinder  15.06.2024, 23:00
@GandalfAwA

Die Einkommensteuererklärung ist eine Jahreserklärung, die kann man erst im Folgejahr abgeben, nicht unterjährig.

Ich halte auch die Formulierung mit der Betriebsaufgabe und der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für missverstädnlich, denn natürlich kann man eine Umsatzsteeuererklärung für das Jahr nur dann aufgeben, wenn man die unternehmerische Tätigkeit beendet.

Überlege einfach, ich würde meine Kanzlei schließen, oder verkaufen. Aber ich würde weiterhin als Autor und Blogger tätig bleiben, dann kann ich ja die USt Erklärung erst nach Abschluss des Jahres abgeben, denn Unternehmer ist man bekanntlich nur einmal.

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