Virtuelle Währung erst ab Auszahlung steuerlich relevant?

Guten Tag, auf der Spieleplattform "Roblox" können Nutzer mithilfe der Spiel-Engine "Roblox Studio" eigene Spiele entwickeln und diese auf der Plattform veröffentlichen.

Dabei kann man die virtuelle Währung "Robux" verdienen, wenn andere Nutzer virtuelle Güter wie z.B. ein schnelleres Fahrzeug für Robux kaufen. Hierbei erhält der Spieleentwickler 70% und Roblox 30% des Robux.

Ab einer Summe von 30.000 Robux auf dem Roblox-Account kann man am "Developer Exchange Program" teilnehmen und sich das Robux in USD bzw. Euro auszahlen lassen. Wichtig ist jedoch, dass das Robux "verdient" wurde (beispielsweise gilt selbst gekauftes Robux oder auch erhaltenes Robux aus dem Verkauf von limitierten Items als "unverdient". (siehe: https://en.help.roblox.com/hc/de/articles/203314100 für genauere Infos)

Zu der Frage:

Stimmt es, dass man auf dem Roblox-Account beliebig viel Robux besitzen darf und man nur das ausgezahlte Geld versteuern muss?

Wäre dies nicht ein steuerlicher Vorteil, weil man sich dadurch z.B. bewusst jedes Jahr 1€ unter dem Grundfreibetrag auszahlen lassen könnte?

Oder gilt dies nicht und man müsse den Euro-Gegenwert des Robux (30.000 Robux entspricht 105 USD), welches sich auf dem Roblox-Account befindet, berechnen und in der Steuererklärung angeben. Somit wäre man praktisch "gezwungen" sich das Robux in Euro auszahlen zu lassen, um die Steuern hierbei zu zahlen.

Es gibt eine Ausarbeitung vom Bundestag aus dem Jahr 2011 über das Thema "Virtuelle Güter bei Computerspielen". Hierbei findet sich der Satz:

"Nach den derzeitigen Steuergesetzen greift die Besteuerung erst ein, wenn die virtuellen Währungen gegen reale Währungen verkauft werden. [...]"

Quelle (S. 8, Fußnote 9): https://www.bundestag.de/resource/blob/412052/a2ff34407556f84c8b5a31e90db0df8c/WD-10-085-11-pdf-data.pdf

Sind die Steuergesetze diesbezüglich seit 2011 unverändert und treffen auf Roblox zu?

Vielen Dank im Voraus!

Steuern, Steuerrecht
Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

arbeitgeber, Finanzamt, Finanzen, Steuerklasse, Steuern, Steuerklassenwechsel, Energiepauschale

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