Spekulationssteuer bei Eigennutzung von Miteigentumsanteilen?

Hallo liebe Steuerrechtsexperten,

folgende Ausgangssituation:

Person A und B haben im ein Mehrfamilienhaus gemeinsam erworben. Im Notarvertrag hat Person A 4/5-Miteigentumsanteile und Person B 1/5-Miteigentumsanteile zugesprochen bekommen. Person A und B haben vertraglich vereinbart, dass Person B gemäß seiner 1/5-Anteile eine Wohnung überlassen wird und Person A gemäß seiner 4/5-Anteile die restlichen Wohnungen zur Vermietung überlassen werden.

Nun möchte Person B seine Anteile an einen dritten privat veräußern. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren ist noch nicht abgelaufen, allerdings hat Person B die Ausnahme gemäß $23 EStG

"...Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden"

Person B nutzte die Ihm zugesprochene Wohnung sowohl im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangen Jahren ausschließlich selbst.

Frage:

Unterliegt die Veräußerung der Miteigentumsanteile von Person B an eine dritte Person der Spekulationssteuer gemäß § 23 EStG und somit der erzielte Verkaufserlös steuerpflicht?

Oder ist die Veräußerung steuerfrei, da Person B seine Miteigentumsanteile ausschließlich eigengenutzt hat?

Bin über eure Einschätzung der Rechtslage gespannt :)

Vielen Dank.

Spekulationssteuer
Aktien verkaufen nach 6 Monaten - Spekulationsfrist / Spekulationssteuer?

Hallo Zusammen, ich habe über meinen Arbeitgeber Aktien erworben. Es handelt sich um ein innerbetriebliches Aktienprogramm, wo man auf die Aktie 15 % Rabatt als Mitarbeiter erhält.

Monatlich 100 € werden vom Lohn einbehalten und dafür werden am Quartalsende Aktien gekauft.

Da es sich um ein amerikanisches Unternehmen handelt, erhalte ich Aktien aus den USA und daher natürlich in USD-Währung.

Die monatlichen 100 € werden auf einem Mitarbeiter-Konto gesammelt und immer am letzten Tag des Quartals, d.h. bisher 31.03.2016 + 30.06.2016, werden dafür Aktien gekauft.

Ich bin dieses Jahr eingestiegen, d.h. ich habe bisher am 31.03.2016 und am 30.06.2016 Aktien erworben.

Aktuell besitze ich 5,6 Aktien und am 30.06.2016 werden wohl auch nochmal identische Anzahl dazukommen, d.h. also habe ich dann ca. 11 Aktien.

Großartige Gewinne habe ich auch nicht gemacht. Ich habe zu einem Kurs von ca. 67 USD gekauft und aktuell steht er bei 73 USD pro Aktie.

Da ich den Arbeitgeber wechseln werde, möchte ich die Aktien im Juli verkaufen, wenn der Kurs gut ist und vor allem wenn der Dollar Kurs passabel ist, da ich ja in USD verkaufen muss und daher die Wechselkurse im Auge haben muss.

Meine Frage ist nun, muss ich Spekulationssteuer bzw. Strafe zahlen, da ich die Aktien wieder innerhalb eines Jahres verkaufe (Spekulationsfrist) oder falle ich in den "Steuerfrei" Bereich, d.h. ich brauche keine zusätzlichen Steuern zahlen??

Was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße,

Spekulationsfrist, Spekulationssteuer, Aktienverkauf
Spekulationssteuer bei Mietkauf und Vermietung?

Mietkauf und Vermietung

Wir haben im Oktober 2010 ein Grundstück gekauft, 2011 gebaut und im Oktober 2011 sind wir in das neue Haus eingezogen. Im Juli 2015 ziehen wir in ein größeres Haus und möchten am Liebsten unser kleineres Haus verkaufen. Steuerrechtlich kein Problem, da wir ja über 3 Jahre schon im Haus gewohnt haben. Leider verlangt unsere alte Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 50.000 Euro

Um diese zu entgehen, gibt es die Möglichkeit, dass Haus zu vermieten und nach Ablauf der Zinsbindung der Bank, das Haus zu verkaufen.

1) Frage hierzu: Wann endet die Spekulationsfrist bei Vermietung? Im Januar 2020, weil ich das Grundstück 2010 gekauft hatte? Oder im Januar 2021 wegen der Fertigstellung des Hauses? Oder noch später?

2) Frage: Wie hoch darf eine Mietsicherheit für ein Haus sein? Ist es auch möglich eine sehr hohe Mietsicherheit zu vereinbaren (z.B. 60.000 Euro)? Ich habe einen Interessenten, der unser Haus gerne kaufen möchte. Aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung kann er sich auch vorstellen, das Haus vorab zu mieten und später (mit Vorkaufsrecht) zu kaufen.

3) Weitere Frage zur Vermietung: Mein zukünftiger Käufer zahlt vorab eine Anzahlung (z.B. 50.000 Euro), mietet das Haus und kauft es Jahre später. Wie wird steuerrechtlich über die Anzahlung entschieden, wenn das Haus vor der 10 Jahresfrist und nach der 10 Jahresfrist verkauft wird?

4) Eine andere Möglichkeit wäre der Mietkauf. Beispiel: Im Juli 2015 wird bei einem Notar ein Mietkauf unterschieben. Es folgt eine Anzahlung von z.B. 150.000 Euro im Juli 2015, dann 5 Jahre lang entsprechende Raten und am Ende der restliche Kaufpreis. Frage hierzu: Da wir bis heute das Haus steuerfrei verkaufen könnten, ist die Anzahlung dann auch steuerfrei?

5) Weitere Frage zum Mietkauf: Wie wird insgesamt der Mietkauf steuerlich betrachtet? Muss hier, wie bei Vermietung, auch die 10 Jahresfrist eingehalten werden? Oder werden unsere eigen genutzten 3 Jahre für eine Steuerbefreiung anerkannt und der Mietkauf wird wie ein Verkauf betrachtet?

Spekulationsfrist, Spekulationssteuer

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