Spekulationssteuer bei Eigennutzung von Miteigentumsanteilen?
Hallo liebe Steuerrechtsexperten,
folgende Ausgangssituation:
Person A und B haben im ein Mehrfamilienhaus gemeinsam erworben. Im Notarvertrag hat Person A 4/5-Miteigentumsanteile und Person B 1/5-Miteigentumsanteile zugesprochen bekommen. Person A und B haben vertraglich vereinbart, dass Person B gemäß seiner 1/5-Anteile eine Wohnung überlassen wird und Person A gemäß seiner 4/5-Anteile die restlichen Wohnungen zur Vermietung überlassen werden.
Nun möchte Person B seine Anteile an einen dritten privat veräußern. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren ist noch nicht abgelaufen, allerdings hat Person B die Ausnahme gemäß $23 EStG
"...Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden"
Person B nutzte die Ihm zugesprochene Wohnung sowohl im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangen Jahren ausschließlich selbst.
Frage:
Unterliegt die Veräußerung der Miteigentumsanteile von Person B an eine dritte Person der Spekulationssteuer gemäß § 23 EStG und somit der erzielte Verkaufserlös steuerpflicht?
Oder ist die Veräußerung steuerfrei, da Person B seine Miteigentumsanteile ausschließlich eigengenutzt hat?
Bin über eure Einschätzung der Rechtslage gespannt :)
Vielen Dank.
2 Antworten
Unterliegt die Veräußerung der Miteigentumsanteile von Person B an eine dritte Person der Spekulationssteuer gemäß § 23 EStG
In § 23 EStG ist keine besondere Steuer geregelt, sondern nur ein Tatbestand der Einkommensteuer.
In diesem Fall kann es klappen, weil der Person B von Anfang an eine bestimmte Person zugeordnet war und B eben auch nur eine Wohnung hatte. Bei A könnte es da eher Probleme gegeben haben.
Da das Haus nicht in ETW aufgeteilt ist, kann man nur hoffen, dass die Beschreibung im Vertrag richtig eindeutig ist.
Sehr gering, weil nicht ein Miteigentum bewohnt wurde, sondern eine Wohnung.
Hallo, wie ist die Sache schlussendlich ausgegangen?
Die Rechtslage? § 23 EStG behandelt keine Steuer, die es nicht gibt.
Vielen Dank für die hilfreiche Rückmeldung.
Im Vertrag ist die Überlassung an Person B mit der entsprechenden Wohneinheit beschrieben.
Die erste Rückmeldung vom Finanzamt war folgende:
"Die private Veräußerung der Miteigentumsanteile von Person B sind steuerpflichtig, trotz vorliegender Eigennutzung gemäß der Miteigentumsanteile. Dies wird dadurch begründet, dass Person B mit dem Verkauf seiner Miteigentumsanteile nicht ausschließlich die Ihm zugesprochene Wohnung veräußert, sondern der Käufer einen Miteigentumsanteil am Gesamtobjekt erwirbt"
Person B sieht sich allerdings von dieser Einschätzung in seinem Recht benachteiligt, weil seinerseits eine Eigennutzung gemäß der Miteigentumsanteile stattgefunden hat.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit vor Gericht eine Steuerfreiheit zur erlangen?