Spekulationssteuer bei Eigennutzung von Miteigentumsanteilen?

2 Antworten

Unterliegt die Veräußerung der Miteigentumsanteile von Person B an eine dritte Person der Spekulationssteuer gemäß § 23 EStG

In § 23 EStG ist keine besondere Steuer geregelt, sondern nur ein Tatbestand der Einkommensteuer.

In diesem Fall kann es klappen, weil der Person B von Anfang an eine bestimmte Person zugeordnet war und B eben auch nur eine Wohnung hatte. Bei A könnte es da eher Probleme gegeben haben.

Da das Haus nicht in ETW aufgeteilt ist, kann man nur hoffen, dass die Beschreibung im Vertrag richtig eindeutig ist.

Vielen Dank für die hilfreiche Rückmeldung.

Im Vertrag ist die Überlassung an Person B mit der entsprechenden Wohneinheit beschrieben.

Die erste Rückmeldung vom Finanzamt war folgende:

"Die private Veräußerung der Miteigentumsanteile von Person B sind steuerpflichtig, trotz vorliegender Eigennutzung gemäß der Miteigentumsanteile. Dies wird dadurch begründet, dass Person B mit dem Verkauf seiner Miteigentumsanteile nicht ausschließlich die Ihm zugesprochene Wohnung veräußert, sondern der Käufer einen Miteigentumsanteil am Gesamtobjekt erwirbt"

Person B sieht sich allerdings von dieser Einschätzung in seinem Recht benachteiligt, weil seinerseits eine Eigennutzung gemäß der Miteigentumsanteile stattgefunden hat.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit vor Gericht eine Steuerfreiheit zur erlangen?

0
@neuling12341234

Sehr gering, weil nicht ein Miteigentum bewohnt wurde, sondern eine Wohnung.

0

Die Rechtslage? § 23 EStG behandelt keine Steuer, die es nicht gibt.