Gibt es bei Aktienverlusten immer noch eine Realisierungsfrist?

2 Antworten

Es gibt auf Aktiengewinne und Verluste keine 12 monatige Spekulationsfrist mehr. Somit fließen alle Verluste von Aktien, die nach 2009 gekauft wurden in den Verlustverrechnungstopf für Aktien egal wie lange die Aktien gehalten wurden. Wichtig zu wissen ist, dass die Verluste aus Aktien nur gegen Gewinne aus Aktien verrechnet werden können, da der Verlustverrechnungstopf von Aktien ein separater Topf neben dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf (Zertifikate, Anleihen etc.) ist. Die Verluste in den Verrechnungstöpfen werden automatisch von Jahr zu Jahr weitergeführt, wenn der Anleger nicht schriftlich bestätigt, dass die Töpfe "ausbezahlt" werden sollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Betriebswirtschaft / Vermögensverwalter und -Berater

Die Verluste bei der Veräußerung bleiben nun lebenslang erhalten.

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Aber vielleicht habe ich die Situation nicht ausreichend beschrieben. Dass die Verluste bestehen bleiben, ist mir schon klar. Ich freage mich nur, ob die Verluste wie früher innerhalb von 12 Monaten realisiert werden müssen, damit ich diese verrechnen kann.

Als Beispiele: Ich habe am 02.01.2017 Aktien von Unternehmen A gekauft und diese sind jetzt im Kurs abgestürzt. Wenn ich die Aktien von Unternehmen A jetzt verkaufe (diese also länger als 12 Monate gehalten habe), kann ich dann den Verlust mit anderen Aktiengewinnen verrechnen? Oder gilt hierbei immer noch die Regelung von vor 2008, dass bei einer Haltedauer der Aktien von Unternehmen A von mehr als 12 Monaten dieser Verlust nicht mehr genutzt werden kann?

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@Macgraw

Wie @Petz schon richtig beschrieb, die "vor 2009" Regelung gilt nicht mehr.

Wann Du verkaufst ist egal. der Gewinn, oder Verlust wird unabhängig von Kaufdatum und Haltedauer ermittelt und entweder besteuert, oder als Verlust verrechnet/vorgetragen.

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