Gibt es bei Aktienverlusten immer noch eine Realisierungsfrist?
Moin, ich habe Aktien eines Unternehmens in 2010 und 2011 gekauft, die mittlerweile kräftig ins Minus gefallen sind. Da ich nicht von einer Erholung der Aktie ausgehe, möchte ich diese verkaufen und in ein anderes Unternehmen investieren. Vor 2009 konnten Verluste jedoch nur mit Gewinnen steuerlich verrechnet werden, wenn die Verluste innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf realisiert worden sind. Gibt es heute immer noch solch eine Frist? Oder kann ich die Aktie aus 2010 und 2011 verkaufen und den Verlust trotz der Haltezeit über mehrere Jahre mit zukünftigen Gewinnen verrechnen?
Vielen Dank schon vorab für Eure Hilfe!
2 Antworten
Es gibt auf Aktiengewinne und Verluste keine 12 monatige Spekulationsfrist mehr. Somit fließen alle Verluste von Aktien, die nach 2009 gekauft wurden in den Verlustverrechnungstopf für Aktien egal wie lange die Aktien gehalten wurden. Wichtig zu wissen ist, dass die Verluste aus Aktien nur gegen Gewinne aus Aktien verrechnet werden können, da der Verlustverrechnungstopf von Aktien ein separater Topf neben dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf (Zertifikate, Anleihen etc.) ist. Die Verluste in den Verrechnungstöpfen werden automatisch von Jahr zu Jahr weitergeführt, wenn der Anleger nicht schriftlich bestätigt, dass die Töpfe "ausbezahlt" werden sollen.
Die Verluste bei der Veräußerung bleiben nun lebenslang erhalten.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Aber vielleicht habe ich die Situation nicht ausreichend beschrieben. Dass die Verluste bestehen bleiben, ist mir schon klar. Ich freage mich nur, ob die Verluste wie früher innerhalb von 12 Monaten realisiert werden müssen, damit ich diese verrechnen kann.
Als Beispiele: Ich habe am 02.01.2017 Aktien von Unternehmen A gekauft und diese sind jetzt im Kurs abgestürzt. Wenn ich die Aktien von Unternehmen A jetzt verkaufe (diese also länger als 12 Monate gehalten habe), kann ich dann den Verlust mit anderen Aktiengewinnen verrechnen? Oder gilt hierbei immer noch die Regelung von vor 2008, dass bei einer Haltedauer der Aktien von Unternehmen A von mehr als 12 Monaten dieser Verlust nicht mehr genutzt werden kann?