muss ich in meinem Fall Spekulationssteuer zahlen wenn ich meine Eigentumswohnung verkaufen will?
Hallo zusammen,
Mein Exfreund und ich haben 2013 zusammen zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung gekauft. Sie ist abbezahlt. Mittlerweile sind wir getrennt und ich habe dieses Jahr seine Hälfte abgekauft. Meine Frage ist, ob ich Spekulationssteuer zahlen müsste, wenn ich mich jetzt spontan entscheiden würde die Wohnung zu verkaufen um eine andere zu kaufen.
Und käme sonst noch etwas auf mich zu von dem ich nichts weiß...
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
Wohnst du in der Wohnung???
Das ist entscheidend, denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, der die steuerpflicht von privaten Veräußerungsgeschäften regelt, sagt in Satz 3:
"Ausgenommen (von der Steuerpflicht; Avm) sind Wirtschaftsgüter, die im
Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und
in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt
wurden;"
Also: du wohnst dort=> steuerfrei
Sonst ist die Veräußerung steuerlich relavant.
Zählt denn die Zeit schon von 2013 ab? Da gehörte mir die Wohnung nur zur Hälfte und seit Mitte Juni mir allein.
Die beste (rechtssichere) Informationsquelle wäre der Steuerberater.
Gehlesen habe ich mal folgendes:
Grundsätzlich gilt bei allen Immobiliengeschäften eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Erst danach, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie die Immobilie die ganze Zeit über oder auch zeitweise selbst genutzt haben.
Fragen die mir noch einfallen:
- Ist denn ein "Spontanverkauf" möglich?
- Was sagt der "Ex" dazu?
- Will er auch verkaufen? Wer bewohnt aktuell die Wohnung?
- Ist diese jetzt vermietet? Wer von Ihnen beiden hat wieviel vom Kaufpreis gezahlt?
- Wie soll der Verkaufserlös geteilt werden?
Hallo Samy,
-Spontanverkauf heißt, ich könnte eine Wohnung kaufen, die mir sehr gefällt. Und ich würde meine jetzige aus diesem Grund verkaufen wollen, was eigentlich nicht meine Absicht war.
Ich würde meine Wohnung ganz normal zum Verkauf anbieten.
-was hat mein Ex damit zu tun?
Die Wohnung gehört ja mir jetzt.
-ich hab seine Hälfte dieses Jahr abgekauft und wohne selber von Anfang an in der Wohnung
Sorry, mein Fehler. Ich hab das überlesen.
Nachdem was ich gelesen habe, ist der Gewinn bei dem Verkauf von Privat genutzten Immobilien steuerfrei. Quelle: https://danielrichter.eu/versteuerung-von-gewinnen-aus-dem-verkauf-von-immobilien/
Um Sicher zu gehen, einfach einen Profi (Steuerberater) konsultieren. Evtl. kannst Du ja den Notar der die neue Wohnung beurkundet auch fragen.
Hi, ich wohne in der Wohnung seit 2013 (damals mit Ex) und seit Mitte Juni 2016 allein. Da hab ich auch die Hälfte vom Ex abgekauft.