Ist es Möglich, die Spekulationssteuer innerhalb der 10 Jahresfrist zu vermeiden?

2 Antworten

Willst Du einen Verkauf, oder die Lösung des Problems?

Die Einkommensteuer bei einem Verkauf 2019 kannst Du nicht vermeiden, ausser Du würdest sofort dort einziehen und bis zum Verkauf dort wohnen bleiben. Dann wäre dem § 23 genüge getan (im Jahr des Verkaufs udn den vorangegangenen 2 Jahren selbst bewohnt, wäre mit Einzug 2017, dann 2018 und 2019 Jahr des Verkaufs erfüllt).

Aber Dein Problem:

 Wichtig wäre, dass Anfang 2019 das Geld fließt, da ich es aus privaten Gründen benötige.

kannst Du damit lösen, dass Du Dir das Geld in 2019 von der Schwester leihst und auch grundbuchlich absicherst. in 2023, nach Ablauf der 10 Jahresfrist verkaufst Du gegen Verrechnung mit dem Darlehen und fertig.

Ganz genau so.

Es wäre dann höchstens noch die Schenkung von nicht geforderten Zinsen zu prüfen.)

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@EnnoWarMal

Ich gehe mal davon aus, dass Miete und Zinsen passend gestaltet werden können. 

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Es geht schon um einen Verkauf. Beide Ansätze sind aber super. Vielen Dank

Tim:

Bei der Grundschuld für deine Schwester kannst du einige hundert Euro an Notarkosten sparen, in dem du statt einer vollstreckbaren nur eine einfache Grundschuld ohne Vollstreckungskausel bestellst.

Beispiel:

Darlehen 500 000 €, Kostenersparnis durch "einfache" Grundschuld  = 600 €.

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