Flurstück Umlage zu Grundstück - Spekulationssteuer?

Hallo zusammen,

Ich bräuchte bitte kurz Hilfe.

Wir haben die Möglichkeit in unserem 2. Wahl Neubaugebiet noch ein Flurstück eines unerschlossenen Neubaugebietes zu kaufen. Dem Flurstück ist bereits ein Grundstück nach Umlegung/Erschließung zugeteilt. Das Grundstück wird 400m² haben und der Kaufpreis des Flurstücks bezieht sich auf diesen Wert. Wir würden ca. 300€/m² zahlen. Für die Erschließung kommen nochmal in etwa 120€/m² hinzu. Somit wären wir bei 120.000€ (Flurstück) + 48.000€ (Erschließung) = 168.000€ (Gesamt).

Sollten wir nun doch die Option auf unser 1. Wahl Neubaugebiet erhalten, würden wir gerne wieder das Flurstück oder bereits das erschlossene Grundstück weiterverkaufen. Im Falle des Verkaufs des Flurstücks wäre das easy, ist ja quasi 1:1 das Gleiche. Wie sieht es aber aus, wenn wir das erschlossene Grundstück verkaufen - worauf zahlen wir nun die Spekulationssteuer.

Nehmen wir an, wir würden das Erschlossene Grundstück für 200.000€ verkaufen, haben dafür aber nur 120.000€ bzw. 168.000€ (mit Erschließung) gezahlt. Wird für die Spekulationssteuer nun die 120.000€ oder die 168.000€ angesetzt.

Im Fall #1 wären das 8.000€ Verlust, im Fall #2 aber 16.000€ Gewinn, was natürlich ein beträchtlicher Unterschied wäre.

Oder gibt es in diesem Fall ganz andere Regelungen?

Danke euch im Voraus! 

Grundstück, Spekulationssteuer
Spekulationssteuer nach Grundstücksteilung?

Hallo Ihr Lieben,

letztes Jahr haben mein Lebensgefährte und ich ein großes Grundstück (1400qm) erworben welches nach §34 bebaut werden darf und voll erschlossen ist, hat 2 Anschlusspunkte (innerorts). Unser Plan war zunächst das Grundstück abzubezahlen ( haben beide noch wenig EK gehabt, da wir noch sehr jung sind) und in 2-3 Jahren anzufangen zu bauen.

Nun gehen die Baupreise und Rohstoffpreise durch die Decke und wir machen uns Gedanken, ob wir uns das Bauen mit unseren 0815 Gehältern überhaupt noch leisten können.. So kamen wir auf Idee wir könnten unser Grundstück ja teilen lassen und die Hälfte verkaufen. Jetzt stellt sich uns die Frage inwieweit das realisierbar ist und was wir an Steuern dafür bezahlen müssten. Ich habe schon viel gelesen aber werde daraus nicht wirklich schlau. Das Grundstück ist in 18 Monaten abbezahlt.

1. Frage ist, ob es überhaupt Sinn macht darüber nachzudenken, bevor das Grundstück abbezahlt ist? 2. Frage ist, wie wird dann festgestellt, wie hoch die Spekulationssteuer ist. Beispiel: Grundstück hat 70K gekostet, nach Teilung 2 Grundstücke von jeweils 700qm, eines davon wird jetzt verkauft, das andere ist noch nicht bebaut! gehe ich jetzt von den 70K aus oder von der Hälfte also 35K? wenn ich dieses Grundstück jetzt wieder für Beispielsweise 80K verkaufe habe ich ja 45K Gewinn gemacht, wenn ich von 35K ausgehe.. ? d.h. ich müsste dann die 45K versteuern. ich habe jetzt öfters den 40% Satz gelesen, aber da stand auch immer dass das individuell ist, wie setzt sich dieser denn zusammen bzw von was hängt der Satz ab?

Liebe Grüße und Danke im Voraus :)

Immobilien, Spekulationssteuer
Spekulationssteuer bei Teilung von Grundstück zur Veräußerung als Bauplatz?

Hallo zusammen.

Ich bin schon eine ganze Weile in Foren unterwegs aber habe leider noch keine Antwort zu meiner Angelegenheit gefunden. Grundsätzlich ist mit klar, dass bei einem Verkauf einer Immobilie bzw. eines Grundstückes innerhalb von 10 Jahren nach Kauf, der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.

Eine Familie hat vor 5 Jahren ein Haus mit großem Grundstück und einer Garage gekauft. Das Haus wurde renoviert, angebaut und von Anfang an privat genutzt. Da das Haus mittig auf dem Grundstück platziert ist, will man nun das Grundstück auf einer Seite des Hauses inkl. Garage als Baugrundstück verkaufen.

Nun zu dem Teil den ich nicht verstehe:

Wie bewertet nun wer, welchen Wert dieses abgetrennte Grundstück beim Kauf vor 5 Jahren hatte um nun nach dem Verkauf den Gewinn ermitteln zu können? Der Steuerberater... das Finanzamt? Gibt es hierfür ein vorgeschriebenes Vorgehen? Spielt eine Rolle, dass die Garage auch ausschließlich persönlich benutzt wurde?

Bevor man hier Geld in die Hand nimmt um das Grundstück zu teilen und verkauft es für den der Bodenrichtwerte entsprechenden Preis, sollte man doch vorher irgendwie klären können ob man über die Steuer nicht nachher auf die Nase fällt.

Vorab vielen Dank! Ich hoffe ich konnte es verständlich rüberbringen (bin nicht vom Fach :-))

Gruß Friedel2016

Immobilien, Spekulationssteuer

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