Wir haben im Dezember 2010 ein Grundstück gekauft, anfang 2011 ein Haus gebaut und im Oktober 2011 sind wir eingezogen. Jetzt im Mai 2015 wollen wir das Haus verkaufen. Da wir über 3 Jahre selber im Hause gewohnt haben, müssen wir laut Gesetzt keine Spekulationssteuer zahlen. Um die Vorfälligkeitssteuer unserer Bank zu umgehen, wollen wir das Haus für vielleicht 3 Jahre vermieten. Meine Frage: Entfällt nun die Spekulationssteuerbefreiung, weil wir wieder vermieten? Oder werden die 3 Jahre der Eigennutzung weiterhin anerkant? Merkwürdigerweise wird der umgekehrte Weg, sprich erst Vermietung, dann Eigennutzung vom Finanzamt anerkannt.
Verwandte Themen
Spekulationssteuer bei vorheriger Eigennutzung und dann Vermietung?
Spekulationsfrist,
Spekulationssteuer