Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer nötig?

Guten Tag,

Ich bin in einer Firma Vollzeit eingestellt und möchte selbstgebackene Lebensmitteln auf Weihnachtsmärkte verkaufen. Dafür habe ich eine Reisegewerbekarte erfasst und werde von meiner aktuellen Stelle einen unbezahlten Urlaub nehmen.

1) Ist es ein Vergehen, wenn ich nicht mein Arbeitgeber wegen dieser Tätigkeit informiere? In meinem Vertrag steht, dass eine Nebentätigkeit während des unbezahlten Urlaubs nicht erlaubt ist, wenn sie irgendwie Wettbewerb gegen der Firma zuführt. Hier wird meine Nebentätigkeit keinen Wettbewerb zuführen, da sie komplett unterschiedliche ist, aber ich wollte mich nur vergewissern.

2) Das Gewerbeamt hat mir gesagt, dass ich dafür nur eine Reisegewerbekarte brauche. Aber ich bin mir nicht sicher; da Haftetiketten auf jeder meiner Ware stehen werden (mit Zutaten, Gewicht, Adresse usw.), brauche ich eine zweite Steuernummer als selbständiger registriert? Kann ich einfach als beides angemeldet sein (Arbeitnehmer und Selbständiger)? Soll ich diese Nebentätigkeit berichten, und wäre es besser, mich als ein Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer einzuschreiben?

3) Falls ich eine zweite Steuernummer brauche, mit welchen Auswirkungen wird meinen aktuellen Arbeitgeber beeinflusst? Muss ich meine Firma darüber informieren?

4) Falls ich ein Mini-Gewerbe gründen muss, wozu soll ich mich wenden? Was sind die verschieden Schritte?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, und Entschuldigen Sie mein schlechtes Deutsch!

Gewerbe, selbstständig, steuernummer
Soll ein Ehepaar (Arbeitnehmer mit hohen Einkünften / selbständig mit geringem Gewinn) die gemeinsame Steuerveranlagung für Einkommensteuer wählen?

Hallo zusammen,

ich hätte gern eure Hilfe & Erfahrungen.

mein Mann ist normal Arbeitnehmer und verdient etwa 80.000 EUR Brutto pro Jahr. Ich bin nebenberufliche Selbständing und verdient sehr gering etwa 5.000 EUR Brutto pro Jahr.

Wir habe durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung gemacht und vom FA Einkommensteuerbescheid bekommen. Und wir müssen jetzt viel nachzahlen.

Wir haben eine zusammene Veranlagung gemacht und gerade den Bescheid vom FA bekommen. Wir müssen nun etwa 2.500 EUR nachzahlen wegen meiner geringere Einkünfte etwa 5.000 EUR. Also 50% von meiner Gewinn zahlen wir als Einkommensteuer.

So lange ich weiss, als Selbständig gibt es einen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 Euro, der steuerfrei ist. Allerdings meine Einkünfte sind natürlich zu der gesamten Einkünfte von beiden additiert und berechnet worden. In diesem Fall, meine Einkünfte sind gar nicht steuerfrei berücksichtigt.

Meine Frage ist :

  1. Ist es wirklich so, dass geringere Einkünfte nicht mehr steuerfrei sind, wenn eherpaar zusammen durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung macht (weil nur gesammte Summe berüchsichtigt wird)?

  2. Falls ja, wenn ich nur meine Einkünfte für Einkommensteurerklärugn mache (durch Einzelveranlagung), würde meine Einkünfte steuerfrei sein? In disem Fall, werden dann nur mein Manns Einkünfte für Einkommensteurer berüchsichtigt?

ich freue mich sehr auf eure Antworts und Erfahrungen!

VG Ashley

einkommensteuer, selbstständig

Meistgelesene Fragen zum Thema Selbstständig