Nebengewerbe - Darf ich folgende Dinge versteuern und wenn ja, wie?

Ich habe ein Nebengewerbe im Grafikbereich angemeldet, dass ich von zu Hause aus mache. Bei der Festhaltung meiner Ausgaben sind Fragen zu ein paar Dingen aufgekommen.

Kann ich Stromkosten versteuern? Und wenn ja, wie?

Ich sehe nirgends, wie viel Strom ich für welches Elektrogerät ausgegeben habe. Mein Computer hat viel Leistung und das macht einen sichtbaren Unterschied. Darf man da eine realistische Schätzung abgeben? Wenn man 20 Stunden in der Woche gewerblich damit arbeitet, dass man dann den Durchschnittswert nimmt und anhand der Stromrechnung einen Betrag errechnet (muss das monatlich gemacht werden, oder einmal jährlich?), oder geht das nicht bzw. wäre nur möglich, wenn man ein Büro besitzen würde?

Kann ich einen Router und den Internet-Tarif versteuern?

Ähnliches Problem. Das Internet nutze ich ebenfalls privat. Es war so, dass ich Homeoffice gemacht habe im Angestelltenverhältnis. Und weil mein Smartphone-Tarif (den ich als Hotspot nutzte) dafür viel zu langsam war, hatte ich einen Router angeschafft. Aber genauso ist er jetzt auch für die gewerbliche Tätigkeit erforderlich zusammen mit dem Tarif. Wie verhält sich das hiermit?

MidJourney

Darf ich ein Abo eines Bildgenerierungsdienstes gewerblich versteuern, wenn ich dieses auch gewerblich nutze? MidJourney wird in Dollar bezahlt. Muss ich hier in der Buchhaltung auch Dollar angeben, oder es in Euro umrechnen/schauen, wie viel bei den entsprechenden Monaten immer abgebucht wurde?

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Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

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Gibt es eine Frist, bis wann ein Gründerkredit ausgezahlt werden muss nach erfolgter Vertragsunterschrift?

Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation: Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt; die entsprechenden Verträge sind auch beidseitig unterschrieben. Rechtlich gesehen muss der Kredit nun ausgezahlt werden.

Allerdings zögert die Bank den Prozess gefühlt doch sehr stark hinaus. Nicht falsch verstehen: Ich sehe absolut ein, dass dort aktuell vermutlich Viele überlastet sind. Allerdings war schon der Beantragungsprozess geradezu durchzogen von Verzögerungen, teils widersprüchlichen Aussagen und Nachforderungen von Unterlagen, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass sie nicht einfach so zu beschaffen oder in Teilen sogar geheim sind.

Tja, hat irgendwie alles geklappt. Wahrscheinlich bin ich nur paranoid, ich habe sowas noch nie vorher gemacht. Und nein, ich unterstelle niemandem bewusst böse Absichten oder Ähnliches. Vermutlich ist es Überarbeitung. Aber ich brauche langsam Ergebnisse.

Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im Vertrag steht keine, das mal vorab.

Lieben Dank :) !

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