Ich habe bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung 200 Euro zu wenig angegeben. Muss ich mich ans Finanzamt wenden?
Hallo, Ich habe in meiner Stuererklärung für 2015 in meiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung 200 Euro zu wenig als Einnahmen angegeben. (Hatte eine Rechnung auf Steuernummer übersehen und gerade erst bemerkt, dass der Betrag in meiner Steuererklärung nicht komplett stimmt)
Muss ich mich nun an das Finanzamt wenden ?
Kennt das Finanzamt die genaue Summe aller meiner Selbständigen Einnahmen auch wenn ich sie dem Amt nicht melde?
Danke
1 Antwort
Einfach die EÜR berichtigen und mit einem Zweizeiler "Ein Betrag wurde versehentlich vergessen" an das Finanzamt senden.
Der Anruf ist für alle Beteiligten tote Zeit, weil der Finanzbeamte auch nur sagen würde, "senden Sie uns die korrigierte EÜR."
Aber auch die Fortführung mit einem weiteren Halbsatz ist denkbar:
"..........ich wird die Bearbeitung Ihrer EÜR erst danach durchführen, das spart doppelte Arbeit für uns alle."