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Unfall ohne Führerschein auf dem Gelände des Auftraggebers?

Das Gelände ist ziemlich groß und ich wollte meinen Mitarbeiter vom anderen Ende holen.

Beim rückwärtsfahren habe ich das Geländer nicht gesehen und das Auto piept normalerweise, hat es aber nicht und Zack war es passiert.

Die Tür und hintere Stoßstange waren eingedrückt. Jetzt hat mein Chef mir von 1600€ 700 abgezogen,für einen Gutachter steht auf dem Lohnzettel. Ich habe mehrfach gefragt wie die Autos versichert sind und was in dem Unfallbericht steht, aber keine Antwort.

Eine Woche vorher bin ich im Auftrag meines Arbeitgebers einen halben Tag Aufträge gefahren. Ob ich auf dem Gelände des Holzfachhandels ohne Führerschein fahren dürfe weiß ich nicht aber ich weiß das man mir bis zur Pfändungsgrenze von 1200€ nicht einfach Geld abziehen darf zumal noch nicht einmal eine Schadensumme feststand. Ich lebe mit meiner Studierenden Frau die kein Geld verdient.

Das Auto ist bereits aus Rumänien von der Reperatur zurück und auch auf mehrfaches nachfragen schickt mir mein Chef bis jetzt nicht die Rechnung, sodass ich meine Haftpflicht Versicherung den Schaden melden kann. Ich werde den Unfallhergang schildern und erstmal nichts vom Führerschein sagen. Eigentlich könnte ich doch einstweilig das ganze abgezogene oder zumindest bis zur Pfändungsgrenze abgezogene Geld einklagen. Das will ich eigentlich nicht und werde noch einmal einen Brief mit den Tatsachen schreiben und einen Teil wieder zurück fordern. Zumal noch nicht einmal eine Schadensumme fest stand und ob es da einen Gutachter für siebenhundert gebraucht hätte weiß ich auch nicht.

Ich danke euch für eure Zeit und halte euch auf dem laufenden. Und bin froh über Tipps

Das ich ohne Erlaubnis nicht fahren darf ist klar

Führerschein, Recht

Falsche Nebenkostenabrechnung per Mahnbescheid eingeklagt?

  1. Der Vermieter hat die NK-Abrechnung erstellt, welche falsch war. Auf Nachfragen nach den Belegen, wurde ein Anwalt eingeschalten. Dieser hat die NK-Abrechnung dann augenscheinlich korrigiert, diese war jedoch auch wieder falsch. Daraufhin haben 3 von 4 Parteien sich beim Mieterschutzbund angemeldet, welcher dann die Posten auf der Abrechnung hinterfragt hat, und um erneute Korrektur und entsprechende Belege bat. Diese wurden nur teilweise gesendet. Es wurde eine Frist gesetzt, die letzten Belege ebenfalls zu senden, diese verstrich. Auf Nachfragen beim Anwalt, hieß es, er habe das Mandat niedergelegt.
  2. Ein neuer Anwalt hat bald eine neue "falsche" Abrechnung erstellt, welche auch wieder vom Mieterschutz in Frage gestellt wurde, bald darauf erhielten alle einen Mahnbescheid vom AG Coburg. Es wurde Einspruch erhoben.
  3. Inzwischen wurde die nächste NK-Abrechnung fällig, welche auch wieder falsch war, und auch vom Mieterschutz nach Belegen gefragt wurde, die bis heute nicht zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Inzwischen sind einige Monate vergangen, und es erfolgte eine Klageeinreichung beim zuständigen AG. Gegen diese auch Widerspruch eingelegt wurde. Jetzt zieht der Vermieter die Anklage zurück.
  5. Kann man in einem solchen Fall, eine Anzeige wegen Betruges gegen den Vermieter stellen? Der Vermieter hat ja bis zuletzt, keine Scheu gehabt, die falschen NK-Abrechnungen einzufordern, sogar mit Mahnbescheid usw.
  6. Der Anwalt hat ebenfalls massive Fehler gemacht, z. b. Datenschutz. Die Mieter haben alle Schreiben erhalten, wo die Verbrauchsdaten mit Namen der anderen usw. für alle sichtbar waren. Außerdem wurden vom Anwalt Schreiben ans Gericht versendet, das Partei X betrifft, aber auch ein Schreiben für Partei Y dabei war, und auch eine Handnotiz des VM, wo Partei X sehen kann, wann welche Partei Miete bezahlt hat, mit Datumsangabe. Kann der Anwalt hier auch wegen Datenschutz belangt werden?
Nebenkostenabrechnung, Recht

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