Unfall ohne Führerschein auf dem Gelände des Auftraggebers?

3 Antworten

ein problem wird sein, dass du in einem für die öffentlichkeit zugänglichen raum ohne fahrerlaubnis ein fahrzeug bewegt hast. zwar gehört der parkplatz vom holzfachhandel nicht dem staat, sondern befindet sich im privateigentum. dennoch, so lange, wie dieser parkplatz nicht umzäunt ist und theoretisch jeder darauf fahren kann, darfst du auf keinen fall dort ein auto bewegen, das wird nämlich leider als straftat bewertet!!

hier ein zitat aus einem artikel auf ntv:

"Wer keinen Führerschein (mehr) hat, sollte also auf öffentlichem Gelände die Finger vom Steuer lassen. Und öffentlich sind nicht nur Straßen, Feldwege oder abgelegene Brachflächen in staatlicher Hand, sondern grundsätzlich alles, was nicht privat und umzäunt ist. Der Supermarktparkplatz im Gewerbegebiet etwa gehört vielleicht nicht der Kommune. Trotzdem darf hier niemand ohne Fahrerlaubnis Bremsmanöver üben oder das Kurvenverhalten austesten." (https://www.n-tv.de/ratgeber/Sind-Fahruebungen-auf-dem-Parkplatz-erlaubt-article19933432.html)

möglicherweise hat sich dein chef auch strafbar gemacht, dadurch, dass er geduldet hat, dass jemand ohne führerschein fahrzeuge in seinem auftrag fährt. wäre auch gut möglich, dass das seine versicherung deshalb nicht bezahlen will. oder er es erst gar nicht gemeldet hat.

auf der anderen seite wirst du möglicherweise bei deiner versicherung auch erstmal nicht die besten chancen haben, da die dich sicherlich wieder an die kfz-versicherung vom chef verweisen werden und dann hast du wieder das gerenne. und ob du da entsprechende bescheinigungen bekommst, die dir dann bei deiner versicherung was nützen und zum erfolg führen, wäre sicherlich sehr schwierig.

ferner:

"Fahren üben: Ohne Führerschein kann eine Strafe drohen

Nutzen Sie dennoch einen Parkplatz zum Fahren üben oder wagen sich gar ohne Führerschein in den Straßenverkehr, kann das durchaus schwerwiegenden Folgen nach sich ziehen. Denn nach den Regelungen in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) machen Sie sich hier strafbar. Das bedeutet, dass hier dann kein Bußgeld mehr greift, sondern ein Strafmaß gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Der benannte Paragraph legt dazu Folgendes fest:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […]

In besonders schwerwiegenden Fällen, kann also eine Haftstrafe drohen. Aber nicht nur Sie als Fahrer sind haftbar, wenn Sie mit dem Auto fahren üben und keinen Führerschein besitzen. Auch der Halter des Fahrzeugs, der eine solche Fahrt im öffentlichen Raum oder öffentlichen Verkehr zulässt, muss mit einer Strafe rechnen. Das Strafmaß orientiert sich hier ebenfalls an den Vorgaben des § 21 StVG.

In Bezug auf die Versicherung sollten Sie beachten, dass ein solches Verhalten, von der Versicherung als Fahrlässigkeit oder sogar als Vorsatz ausgelegt werden kann. Etwaige Schäden nach einem Unfall können Sie dann also teuer zu stehen kommen. Die Versicherungsgesellschaft kann den Versicherungsnehmer bezüglich der Kosten bei Dritten in Regress nehmen oder sogar die Zahlung verweigern." (https://www.bussgeldkatalog.org/auto-fahren-ueben/#fahren_ueben_ohne_fuehrerschein_kann_eine_strafe_drohen)

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ich würde daher meinen chef um eine ratenzahlung bitten? alles in einer summe zu bezahlen wäre doch bei deinem lohn unverhältnismäßig...

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Dass deine Versicherung so einen Schaden bezahlt, bezweifele ich. Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sind üblicherweise ohnehin Sache des Arbeitgebers.

Die Frage ist: Kannst du nachweisen, dass der Arbeitgeber dich angewiesen hat, mit dem Auto zu fahren und dass dieser Kenntnis darüber hatte, dass du keine Fahrerlaubnis besitzt?

Ist das Gelände eigentlich durch ein Tor vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt? Wenn nein, stände hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum.

700 € pauschal und ohne Rechnung vom Arbeitslohn abzuziehen, halte ich auch für unzulässig. Die Frage ist: Möchtest du dort weiterhin arbeiten? Wenn du die Sache vors Arbeitsgericht bringst, brauchst du anschließend einen neuen Job.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Unabhängig von all Deinen Fragen, kannst Du dir die Meldung an Deine private Haftpflichtversicherung sparen.

Die wird nämlich nicht eintreten, wenn Du der Fahrzeugführer (Fahrer) warst.

Schäden durch das Führen eines PKWS/LKWS werden grundsätzlich nicht durch die private Haftpflichtversicherung getragen, sind nicht versichert!