Muß man Anwaltskosten bezahlen, wenn man mit NK-Abrechnung gegenüber Mieter in Verzug ist?
Gleich mittels Anwaltsbrief wurde die übersehene Frist zur NK-Abrechnung reklamiert. Die Nachfrist wird ja nun zuverlässig eingehalten, aber da vorher keinerlei Erinnerung seitens Mieters erfolgte, frag ich mich: muß der Vermieter autom. dann die Kosten für den Brief vom RA bezahlen (120 Euro immerhin).
2 Antworten
Die Frage ist sehr unbestimmt! Die Frist für die NK-Abrechnung wird gesetzlich bestimmt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Wenn diese Frist nicht eingehalten ist, ist man in Verzug. Ob Anwaltsbeauftragung dann erforderlich ist, ist Frage des Einzelfalles. Ich würde als Vermieter nicht zahlen.
Um meine Ausführungen noch mal zu zu ergänzen:
Anwälte, insbesondere wenn sie zur Sektion der Winkeladvokaten gehören, pflegen dem Empfänger ihrer Schreiben gerne apodiktisch mitzuteilen, dass er gefälligst für die Kosten ihrer Beauftragung aufzukommen habe. Ich frage dann immer nach einer rechtlichen Begründung und in diesem Falle wäre die nicht einfach zu finden. Wozu braucht ein Mieter für eine simple Anfrage einen Anwalt? Andere Mieter bedienen sich dafür des Telefons.
Ich schließe mich der Einschätzung an und würde die Anwaltskosten ebenfalls ablehnen. Ich denke, der Mieter hat hier auch eine Schadensminderungspflicht und es ist ihm durchaus zuzumuten, die fehlende NK-Abrechnung selbst anzumahnen.
Also der Mieter muss Dich nicht zur Einhaltung der Gesetze erinnern. Wenn Du gesetzwidrig die Frist nicht einhältst muss er Rechtsmittel einlegen und das kann man nur mit Anwalt. Warum sollte der Mieter eine Briefmarke kaufen, sich hinsetzen einen Brief verfassen damit du den gesetztl. Bestimmungen folge leistest und die Abrechnung erstellst? Warum Du dies nicht fristgerecht erfolgt ist dürfte klar sein; Du möchtest das Geld was der Mieter evt. herausbekommt noch ein bisschen länger behalten. Deshalb erstellen Vermieter die Abrechnung meist erst nach Aufforderung. Nächstes Jahr wird die Abrechnung sicherlich fristgemäß erfolgen. Der Mieter könnte die Anwaltsrechnung natürlich bei den nächsten Anschlagzahlungen einbehalten wenn Du nicht zahlst.
Anschlagzahlungen
Na endlich ...;-) Jetzt kommen wir der Gründung der RAF 2.0 schon näher. ,,,;-)
Auch dein Nickname bekommt plötzlich eine ganz andere Bedeutung. ....;-)
ha ha so ist das mit der automatischen Rechtsschreibkorrektur in ff25.
Wie passt das zur Fragestellung?
Aha, ich habe nochmal nachgelesen;-))