Nachweis Nebenkostenabrechnung Zahlung

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Geldschulden sind Schickschulden. Die Zahlung der belasteten Mehrkosten bei NK 1 ist also von Euch nachzuweisen. Die Erstattung von zuviel gezahlten Mehrkosten bei NK2 von der Hausverwaltung. Der jeweilige Auftraggeber der Banküberweisung kann bei seiner Bank eine Kopie des Bankauftrages anfordern.

Vielleicht stellt sich dann auch eine falsche Kontonummer oder ein falscher Betrag heraus.

alfalfa 
Fragesteller
 09.07.2013, 10:06

Besten Dank für alle Antworten. Esrtmalig verstehe ich, wie schwierig es ist eine Antwort auszuwählen. Der Hinweis Geldschulden sind Schickschulden haben mich dann auf die richtige Spur gebracht. Also: Danke noch einmal an alle, und wenn ich gedurft hätte, wären mehrere Antworten prämiert worden,

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Also ich sehe das so : bekomme ich eine vermeintlich ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung liegt es an mir, die korrekte Zahlung zu beweisen. Kann ich das nicht, muss ich wohl oder übel zahlen ! Für mich eigentlich ein logischer Vorgang :-( !!! Dazu brauche ich keine Gesetze und Paragraphen. K.

Nun, der Vermieter kann etwas, das nicht stattgefunden hat, schwerlich nachweisen. Bei einem Verfahren wird er sicher seine Bankbelege vorlegen müssen - zumindest auf Antrag Deines Anwalts.

Da Du die Forderung als solche nicht anzweifelst, sondern die Zahlung behauptest, musst Du diese Zahlung nachweisen. Dieser Nachweis kann auch durch die Belege des Vermieters erfolgen. Sind diese aber fehlerhaft, so stehst Du auf dem Schlauch.

Ich vermute, die geleistete Zahlung liegt schon so weit zurück, dass per Online-Abfrage ein entsprechender Kontoauszug nicht mehr greifbar ist? Sollte sich der neue Verwalter stur zeigen, würde ich eine Auszugskopie von der Bank anfordern und deren Kosten vom Verwalter zurückfordern.

Natürlich musst du darlegen, dass eine Forderung nicht mehr besteht, würde Zahklungsklage oder Mahnbescheid mangels Zahlungseingang vom VM/HV erhoben :-(

Das könnte man vorher jedoch hinlänglich mit teilgeschwärztem Kontoauszug mit der entsprechenden Überweisung oder man wendet sich an die Bank - die muss Belege 10 Jahre lang aufbewahren.

G imager761

Darlegungs- und beweispflichtig ist in einem Gerichtsverfahren -und somit auch im außerprozessualen Bereich- immer der, der eine für ihn vorteilhafte Tatsache behauptet. Die Erfüllung einer Forderung ist eine solche vorteilhafte Tatsache. Du bist nachweispflichtig.

Es fällt mir schwer zu verstehen, wieso Dir nicht möglich sein sollte, den Beleg beizubringen. Sicherlich, bei Dir selber mag er abhanden gekommen sein. Deine Bank aber muß ihre Unterlagen aufbewahren und zwar mindestens 10 Jahre. Fordere den Beleg dort an. Keine Angst auch vor Gebühren. Wenn nämlich grundlos der Zahlungseingang bestritten wird, muß der Gegner die tragen.

Und ganz nebenbei: Jahresanfang hatte ich umfangreiche Korrspendenz mit meinem Augenarzt. Bei dem war meine Zahlung nämlich angeblich nicht angekommen. Erst als ich androhte, einen offiziellen Nachforschungsantrag von Bank zu Bank zu veranlassen, wurde die Zahlung auf einmal bestätigt. Fang am besten damit mal an und falls das nicht hilft, geb die -gebührenpflichtige- Nachforschung dann in Auftrag.

alfalfa 
Fragesteller
 07.07.2013, 16:42

...mit Nachforschungsantrag ist das möglich, dumm ist nur dass zu dem Zeitpunkt die Bank gewechselt wurde. Es ist also mit einigem Aufwand verbunden (den ich gerne vermeiden würde)

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Privatier59  07.07.2013, 17:22
@alfalfa

Verstehe. Aber wenn das Gegenüber sich hartnäckig zeigt gibt es keinen anderen Weg. Und die Kosten könnte man der Gegenseite aufdrücken wenn sich deren Bestreiten der Gutschrift als unbegründet erweist.

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