Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

Nebenkosten, Erhöhung, Pauschale
Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

betriebskosten, Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkosten, fristlose Kündigung
Pfuscht mein Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung?

Tja, was soll ich sagen ... ich suche Rat! Schließlich bewege ich mich bei folgendem Fall nicht im Bereich von schweren Vergehen, aber auch nicht von Bagatellen. Ich vermute eine Art Kavaliersdelikt ...

Ich miete eine Wohnung von etwa 70 Quadratmetern. Sie befindet sich im ersten Stock zusammen mit einer weiteren, etwas kleineren Wohnung (etwa 40 qm). Im Erdgeschoss darunter mietet eine Verwandte des Vermieters eine Praxis, die wohl etwa 100 bis 110 qm hat.

Bei der Nebenkostenabrechnung ist mir schon seit vielen Monaten unwohl, und das, obwohl der Vermieter bei Erstellung der Abrechnung genaue Werte zur Verfügung hat. Er hatte nämlich vor Vermietung des Hauses darauf geachtet, für jede einzelne Wohnung einen eigenen Zähler anzubringen. Ich machte damals bei Einzug (als Erstmieter) den Fehler, die entsprechenden Zähler nicht zu prüfen. Ich verließ mich darauf, dass sie auf einem Wert um die Null stehen.

Diesen Fehler machte ich aber dann irgendwann nicht mehr. Ich begann, die Zähler (unregelmäßig) abzulesen. Die Unregelmäßigkeit ist insofern aber überhaupt nicht schlimm, weil die modernen Zähler über eine Speicherfunktion für den Wert am 31.12. verfügen.

Es geht um die Werte bei der Heizung. Die drei Zähler an der Gas-Zentralheizung zeigen den Verbrauch in MWh an. Bei der Umrechnung der Werte in Prozent komme ich zu folgendem Ergebnis:

Legende: (a) mein eigener Verbrauch; (b) Wohnung Nr. 2; (c) Erdgeschoss ######################################## Anteil dem Zähler gemäß: (a) 8,26 %; (b) 29,17 %; (c) 62,57 %.

Anteil in der NK-Abrechnung: (a) 27,57 %; (b) 21,00 %; (c) 51,43 %. ########################################

(Anmerkung: Ich bin tagsüber großteils nicht in der Wohnung und daher mit der Heizung extrem sparsam.)

Hier klafft einiges auseinander ... Als ich direkt nach der persönlichen Aushändigung der NK-Abrechnung Zweifel hegte und 'stammelte' "Den Punkt mit der Heizung ist mir nicht ganz klar ... Haben Sie nach Quadratmetern (!) gerechnet oder wie?", da antwortete er: "Mit der Frage hatte ich schon gerechnet". Er bot mir jedoch an, mir die Rechnung vorzulegen und mit der Forderung der Nachzahlung zu warten, meldete sich anschließend aber wieder über (mittlerweile schon) Wochen nicht mehr bei mir. (Ich sage jetzt nicht, dass das ungewöhnlich ist, außerdem ist einem ein Vermieter, der einem nicht dauernd auf der Schwelle rumtanzt, ja auch ganz lieb.)

(Man beachte auch den Faktor der mit dem Vermieter verwandten Mieterin.)

Die Frage ist: Wie nähere ich mich meinem Vermieter? Schließlich will ich einen freundlichen Umgang aufrechterhalten ... Bei schriftlichen Aufforderungen z.B. ... naja - kann man sich denken, nicht wahr?

Danke für Eure Hilfe :)

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wie Nebenkosten regeln bei Teilvermietung von Eigentum ?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:

Ausgangssituation: Der Eigentümer möchte ein Teil seines Hauses (sagen wir mal 30 % der Wohnfläche) vermieten. Der Erwerb des Hauses soll auf Leibrentenbasis mit 2 %-gen Verzinsung und einem Barwert von 250.000 Euro erfolgen. Die Leibrentenzahlungen sollen 1.000 Euro/Monat betragen. Zu den Erwerbskosten kommen noch 50.000 Euro mit 4 %-iger Verzinsung auf 7 Jahre verteilt hinzu. Der Eigentümer erwägt die 30 % der Wohnfläche für 400 Euro/Monat zu vermieten (Kaltmiete). Die Vermietung soll möbliert erfolgen. Nun meine Frage:

Frage 1: Was ist aus steuerlicher Sicht bezüglich der Nebenkosten günstiger, die Nebenkosten Pauschal, sagen wir mal 100 Euro/Monat, oder aber prozentual an den Gesamtnebenkosten, hier proportional der Wohnfläche (30 %) zu erheben (oder ganz weg lassen) ?.

Frage 2: Welche von den o.g. Kosten können Anteilmäßig als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Frage 3: Welche Kosten können insgesamt als Werbungskosten bei einer Vermietung angesetzt werden ?.

Frage 4: Können die Zinsen aus der Finanzierung des Gebäudes, hier Leibrente, anteilig als Werbungskosten angesetzt werden (Barwert * Zinsatz = Gesamtzinsen/a und davon 30 %) ?.

Frage 5: Wie kann der Kredit von 50.000 Euro als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Vielen Dank im voraus für sachliche Antworten.

PS: Falls sich aus der Darstellung der Ausgangssituation eine weitere, durch die gestellten Fragen nicht erfasste Möglichkeit ergibt, dann bitte ich auch darauf einzugehen.

Herzlichen Dank.

Nebenkosten, Steuern, werbungskosten, Eigentum
Vertreter von Stromanbieter an meiner Tür geklingelt - Habe ich ausversehen Vertrag abgeschlossen?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Es hat eben an meiner Wohnungstür geklingelt und ich habe aufgemacht. Es war ein Vertreter von dem Stromanbieter "Prima Strom", welcher in meine Wohnung gekommen ist. Wir saßen uns hin und er wollte mich überreden, den Stromanbieter zu wechseln. Er fragte mich dazu, wieviel Geld ich bei meinem derzeitigen Anbieter (Stadtwerke Hannover) monatlich zahlen muss und rechnete mir dann aus, wieviel Geld ich sparen würde, wenn ich zu "Prima Strom" wechsle. Ich sagte ihm die ganze Zeit, dass ich trotzdem bei meinem derzeitigen Anbieter bleiben möchte. Er fragte mich warum etc. Er fragte mich dann noch, ob ich irgendwelche Unterlagen von meinem jetzigen Stromanbieter da habe und ich antwortete mit nein, weil ich ihm keine zeigen wollte. Ich sagte ihm auch nochmal, dass ich bei meinem jetzigen Stromanbieter bleiben möchte. Dann schrieb er mir auf dem Zettel, auf dem er mir die Ersparnis ausgerechnet hat, noch seine Handynummer auf, falls ich es mir anders überlege. Am Ende fragte er noch: "Also soll alles so bleiben, wie es ist?" Ich antwortete daraufhin mit "Ja". Ich sagte dann, damit er nicht weiter nervt: "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück." Er stand dann auf, wir verabschiedeten uns und er ging.

Meine Frage ist jetzt: Habe ich irgendwas falsch gemacht? Ich weiß ja aus dem Fernsehen, dass solche Leute meist Abzocker sind, die irgendwelche überteuerten Verträge einem andrehen wollen. Ich habe nichts unterschrieben. Auch meine Zählernummer und Kundennummer von meinem jetzigen Anbieter kann er ja nicht wissen, da ich ihm keine Unterlagen vom Anbieter gezeigt habe. Ich hoffe nur, dass ich mit dem Satz "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück" nicht doch ausversehen einen Vertrag abgeschlossen habe oder so. Wie gesagt habe ich nichts unterschrieben und ihm auch keine Unterlagen gezeigt. Also habe ich auch keinen Vertrag abgeschlossen, oder?

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