Nebenkosten bei Grundsicherun

Auf Grund meiner kleinen Rente bekomme ich seit 2009 Grundsicherung.Als ich wegen einer großen Nachzahlung mit der Nebenkostenabrechnung zum Amt ginge,bekam ich die Antwort, die Nebenkostenabrechnung wäre zu spät eingereicht worden, deshalb bekäme ich diesbezüglich auch keine Hilfe.Also war die Nebenkostenabr. nicht von großer Bedeutung.Zwei meiner Freundinen, die arbeiten und Grundsicherung bekommen, sagten mir, daß sie noch nie und auch noch nie vom Amt verlangt wurde, die Nebenkostenabrechnung einzureichen. Bei einer Dame,war auch beim Amt sichtbar, auf Grund der Kontoauszüge sichtbar, daß sie Nebenkosten vom Vermieter zurückbekommen hatte.Das Sozialamt verlangt daraufhin keine Rückzahlung und es war so in Ordnung.Seit 2010 wohne ich in einer kleinern Wohnung und ich bekam jetzt eine Rückzahlung vom Mieter.Da auch vom mir nie eine Nebenkostenabrechnung verlangt wurde, habe ich dies dem Amt auch nie mitgeteilt.Ich denke aus dem Aussagen meiner Freundinen die immer etwas zurückbekommen haben und auch nie dazu aufgefordert wurden und aus dem Grund, daß ich vonmeine Miete sowie Nebenkosten viel selber bezahledaß ich dies nicht zu melden brauche.Der reine Strom,das ist klar,aber auch der Strom des Untertischbeuler zum Spülen, sowie der Strom des Durchluferhitzer fürs Bad bezahle ich selberTrotzdem die ja wohl zu den Nebenkosten gehören. Nebenkostenabrechnung gehören.Privare Hftpflichtver-sowie die Hausratversicherung übernimmt auch das Amt. Die Sterbeversicherung nicht.Ich bin 65 Jahre alt und bin seit einigen Jahren Frührentnerin mitBehindertenausweis. Ich habe ca 43 J. hart gearbeitet und konnte dann nicht mehr. Die Knoxchen sind total verschlissen,Mir wurde gekündigt, trotzdem ich unkündbar war.Es war mir nicht bekannt. Sonst hätte dieses öffentliche Amt, bis zu Beginn der regulären Rente mit der LVA mein volles Gehalt zahlen müssen und ich heute nicht so finanziell überwacht würde.Ich lebwe heute von ca. 180.00 € im Monat.Mal ein paar Schuhe od sonstige Kleidungsstücke kann ich mir nicht erlauben. Auch wenn es billige sind.Nichts gegen Hartz 4 Empfänger. Es sind viele, die gerne arbeiten würden od. so wie ich unverschuldet in Not geraten sind.Denen steht sicherlich Hilfe zu.Aber die nicht arbeiten wollen, bekommen mehr als ich. Ich muß, aus gesundheitlichen Gründen dringend schwimmen gehen. Finanziell nicht möglich.Ich bin aber jetzt , glaube ich, zu sehr abgewischen, von meiner Frage, muß ich meine Rückzahlung aus den Nebenkosten dem Amt angeben? Ich bin immer der Annahme gewesen und bin es auch noch, nein.Ich möchte aber auf Nummer sicher gehen. Ich bin aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht, etwas unsicher geworden.Wäre aber auch ungerecht. Wäre dankbar für eine Antwort und grüße alle.

Grundsicherung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung Wasserverbrauch

Liebe Leser,

ich habe eine Frage zu dem Wasserverbrauch meiner Nebenkostenabrechnung 2011.

Das Mietverhältniss endete zum 31.03.2011. Das Haus besteht aus 3 Parteien (1xVermieter, Dachgeschoss Mieter + Ich) meine Wohnung hat keine eigene Wasseruhr, die anderen Wohnungen schon. Bisher wurde mein Verbrauch aus der Differenz zu den anderen Wasseruhren und dem Gesamtverbrauch der Stadt abgerechnet.

Bei Auszug und Übergabe der Wohnung wurden von mir alle Wasseruhren abgelesen, allerdings nicht der Hauptzähler! Der Vermieter sagte, dass die Fa. Ditschun diese Ablesung und Abrechnung vornimmt. Im Übergabeprotokoll wurde dies so vermerkt.

Jetzt erhielt ich die Nebenkostenabrechnung und mein Wasserverbrauch soll pro Monat statt 5,5m3 wie in den Vorjahren 10,2m3 pro Monat betragen! Ich kann diese Zahl nicht überprüfen, da der Hauptwasserzähler erst wieder am 12.12.2011 durch die Stadt abgelesen wurde. Meinem Einspruch und dem Vorschlag, den Vorjahresverbrauch zu berücksichtigen hat mein Vermieter zurückgewiesen und mir vorgeworfen, die Dokumentation bei Übergabe der Wohnung selbstverschuldet zu haben, obwohl der Vermieter mir sagte, dass Firma Ditschun die Ablesung vornimmt und dies auch so im Übergabeprotokoll aufgeführt und unterschrieben steht.

Darf ich den angegebenen Gesamtverbrauch von 85m3 (von Vermieter abgelesen) als Schätzung betrachten, 15% abziehen und auf Grund fehlender Wasseruhr auf die Quadrahtmeter umlegen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe Bluemchen

Mietrecht, Nebenkosten, Wasser, Schätzung

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