Vertreter von Stromanbieter an meiner Tür geklingelt - Habe ich ausversehen Vertrag abgeschlossen?

3 Antworten

Du brauchst Dir keine Gedanken machen, denn auch wenn der Vertreter Dein Ja als Vertragsabschluss angesehen hat, bleibt Dir bei Haustürgeschäften, die nicht auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin stattfinden, immer noch die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Hallo,

Du hast nichts falsch gemacht, Da du ja nicht wechseln willst. Entscheidend ist, und so habe ich dich verstanden, dass du nichts unterschrieben hast.

Hast Du vielleicht doch was unterschrieben? Dann leistet man in der Regel zwei Unterschriften. Die Erste für den Antrag/Vertrag und die zweite für die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung. Und die Frist hierfür beträgt normalerweise 14 Tage. 14 Tage aber auch erst dann, wenn dir der schriftliche Vertrag zu gegangen ist. Damit hast Du dann genug Zeit, fristgerecht den Widerruf zu veranlassen. Natürlich am besten per Einschreiben mit Rückantwort.

Falls dir die Antwort geholfen hat, kannst du mir das ja mitteilen.

Nein hast keinen Vertrag geschlossen, kannst also ganz entspannt sein. Hast so wie Du es in der Fragestellung geschildert hast alles richtig gemacht. Allerdings hätte ich nicht jede wildfremde Person direkt ins Haus / Wohnung gebeten. Ich halte generell nichts von sogenannten Haustürgeschäften, schon garnicht wenn man allein im Haus oder der Wohnung ist weil es manchmal sehr wichtig werden kann Zeugen zu haben die den Ablauf des Gesprächs bestätigen können.