Mahnung der KSP. Soll ich zahlen?

Ich grüße die Community,

erstmal ein paar Background Infos:

Mein Konto auf PayPal wurde gesperrt. Das war mir zu dem Zeitpunkt auch eigentlich egal, da ich keine Lust mehr auf den Saftladen habe.

Dann hat aber jemand sein Geld via PayPal dank des Käuferschutzes zurückgezogen. Folglich ging mein Paypal Konto ins Minus. Ich habe versucht, auf mein PP Konto das Geld wieder einzuzahlen. Das ging aber nicht, Aufgrund der Sperre. Daraufhin rief ich den PP Kundenservice an. Dort wurde mir eine IBAN gesagt, auf der ich einzahlen kann. Nach ein paar Tagen schaute ich nach und ich war weiterhin im Minus. Ich rief erneut an, wurde an die Kontosicherheit weitergeleitet, und mir wurde gesagt, dass ich eh keine Zahlungen empfangen kann, egal wie, da mein Konto ja gesperrt ist.

Dann wurde mir gesagt, dass der Fall an die KSP Rechtsanwälte weitergeleitet wurde und ich nichts machen kann, außer auf den Brief zu warten.

Das war mir natürlich zu Blöd und ich rief erneut den PP Kundenservice an.

Mit "Erfolg": Dort wurde ich wieder an die Kontosicherheit weitergeleitet und mit wurde gesagt, dass die es nun direkt über meine Kreditkarte einziehen werden. Dies ist am 09. August geschehen (also an dem Tag bekam ich eine Mail, dass ich nicht mehr im Minus bin). Ich solle als Nachweis, dass ich davor versucht habe, via Banküberweisung mein Konto auszugleichen, meinen Kontoauszug hochladen. Dafür wollte mir PayPal eine Mail schicken, der einen Link enthält. Dies könne etwas dauern. Nach 2 Tagen kam nichts und ich rief erneut an. Am Telefon hat man mir dann den Link genannt und ich habe die Dokumente hochgeladen.

Jetzt zur eigentlichen Sache:

Ich habe meinen Kontoauszug dann hochgeladen. Auf meinem Kontostand stand 30.07.2021. Die Buchung/Wertstellung war aber am 02.08. PayPal hat die Forderung angeblich am 01.08. an die KSP weitergeleitet. Da frage ich mich zuerst, 1.8. das ist doch ein Sonntag. Da arbeitet doch niemand. Wäre es bei der KSP am 02. eingegangen, dann hätte es mit meiner Zahlung ja theoretisch klappen können.

Hat es aber nicht. PayPal meinte, es sei zu spät.

Die eigentliche Forderung von ca. 50€ wurde am 09.08. beglichen. Der Brief der KSP war auf den 10.08 datiert und kam am 11.08 (heute) an.

Was soll ich jetzt machen? Soll ich die Gebühren (80€) von KSP zahlen, was ich nicht will, weil das einfach übertrieben hoch ist? SchlussendIich ist ja der offene Betrag bei PayPal einen Tag vor der Versendung des Briefes erfolgt. Ich bin gerade mit der Situation überfordert und hoffe, dass hier vlt der ein oder andere Anwalt, Richter, was weiß ich ist, der mir eine Antwort geben kann.

Inkasso, paypal, Recht, Zivilrecht, Mahnung
Bekomme ich die Kosten für den Widerspruch (Einschreiben) gegen eine fälschliche Mahnung wieder?

Hallo, ich beziehe mich auch auf eine andere Frage hier im Forum, die mir sehr geholfen hat. Es ging darin um eine Mahnung erst von PAIJ Service GmbH, dann von Delta Inkasso und dann vom Amtsgericht Mayen. Bei den Fragestellern ging es um ein verwechseltes Konto bei einer Zahlung an der Tankstelle.

Bei mir ging es angeblich um einen Kaufvertrag bei IKEA, das war Anfang 2020. Ich war tatsächlich um diese Zeit bei IKEA, war mir aber keiner Schuld bewusst, da der Kauf reibungslos ablief. Nun kamen im Laufe des letzten und diesen Jahres mehrere Mahnungen, die ich einfach ignoriert habe (da ich schon mal so einen Fall hatte und der ist so im Sande verlaufen) und nun vor Kurzem sogar ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen. Interessant ist, dass sowohl PAIJ als auch Delta Inkasso als auch die nun klagende Rechtsanwaltskanzlei NM ihren Sitz an derselben Adresse haben...

Ich habe auf diesen letzten Mahnbescheid hin nun bei IKEA angefragt und die Antwort bekommen, dass gegen mich keine Forderung vorliegt und IKEA auch nicht mit PAIJ zusammenarbeitet (von dem ja die erste Mahnung kam). Daher habe ich den Rat in der vorgenannten Frage bzw. einer der Antworten hier im Forum befolgt und gegen alles Widerspruch eingelegt sowie PAIJ postalisch mitgeteilt, dass ich belegen kann, dass die Forderung ungerechtfertigt ist und dass sie keinen Eintrag in Schufa oder einer anderen Datei anlegen dürfen. Dies alles per Einschreiben.

Meine FRAGE lautet nun: Ich hatte ja nun mindestens finanziellen Aufwand mit den Einschreiben, zwar nur 6 €, aber ich möchte denen eigentlich keinen Cent geben. Zudem ist es jedesmal nervig, wenn so ein Brief kommt und ich fühle mich einfach belästigt. Kann man denen irgendwie zeigen, dass das nicht OK ist, indem man mindestens die 6 € zurückfordert?

Ich halte euch zukünftig auf dem Laufenden, wie das Ganze ausgeht.

widerspruch, Mahnung
Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren

Meistgelesene Fragen zum Thema Mahnung