Atriga Fake Mahnung?

2 Antworten

Mustertext für Antwortvorschlag:

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Ihr Schreiben vom XX.XX.2021 - AZ XX XX XX XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben machen Sie eine Forderung der Firma XXXX geltend.

Diese Forderung besteht nicht. Seitens der Firma XXXX sind mir keine offenen Forderungen bekannt, frühere Forderungen der XXXX sind bekanntlich und nachweisbar längst bezahlt.

Auch die in Ihrem Schreiben ggf. genannten Rechnungen oder Mahnungen sind mir nicht bekannt. Ebenso wenig hat Ihre Mandantin mir gegenüber irgendwelche Leistungen erbracht.

Abgesehen davon wären Forderungen aus den Jahren 2016 und 2017 mittlerweile verjährt. Ich erhebe daher vorsorglich und ergänzend die Einrede der Verjährung.

Sie verstehen sicher, dass ich eine Zahlung unter diesen Umständen keinesfalls vornehmen kann.

Für den Fall von Drohungen, etwa mit einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der SCHUFA, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.

Die Verbraucherzentrale erhält eine Abschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Ich soll 400 noch was bezahlen wegen Schwarzfahren. 

Keine Sorge, soviel muss man so oder so nicht bezahlen.

Schwarzgefahren bin ich tatsächlich, aber nicht mit dem aufgeführten Unternehmen. Ich habe diese kosten aber längst bezahlt.

Dann einfach Widersprechen.

brigens stammen die Vorfälle aus 2016/2017. Ist das nicht verjährt? 

Forderungen aus 2016, wären am 31.12.2019 verjährt.
Forderungen aus 2017, wären am 31.12.2020 verjährt.

Sofern kein Titel erwirkt wurde.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.