Clubainkasso mahnung?

Bist du dir absolut sicher, dass du dich dort nie angemeldet hast?

Ja weil wer schickt direkt schon eine 3 Mahnung wenn man die 2 nicht erhalten hat und es gibt Seiten die zocken gerne einen ab

2 Antworten

Antwortvorschlag (Platzhalter XXX bitte entsprechend ersetzen)

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Ihr Schreiben vom XX.XX.2021 - AZ XX XX XX XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben machen Sie eine Forderung der Firma XYZ geltend.

Ich bin überzeugt, zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen zu haben. Vielmehr ist mir das genannte Unternehmen völlig unbekannt. Sollten Sie anderer Auffassung sein, so weisen Sie bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll und wie ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über ggf. ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt und informiert wurde. Auch die in Ihrem Schreiben ggf. genannten Rechnungen und Mahnungen sind mir nicht bekannt. Ebenso wenig hat Ihre Mandantin mir gegenüber irgendwelche Leistungen erbracht.

Rein vorsorglich widerrufe ich diesen angeblich abgeschlossenen Vertrag und bestreite den Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Ebenso vorsorglich fechte ich diesen angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an.

Sollte Ihnen bzw. Ihrer Mandantin ein mit meinen Personendaten abgeschlossener Vertrag -welcher Art auch immer- vorliegen, bitte ich um zeitnahe Übersendung einer Kopie sowie aller beim Vertragsabschluss erhobenen Daten, damit ich einen möglichen Identitätsdiebstahl prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Auch eine Bevollmächtigung durch Ihre angebliche Mandantin haben Sie nicht nachgewiesen. Das Bestehen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird mit Nichtwissen bestreiten und Ihre Zahlungsaufforderung auch aus diesem Grunde zurückgewiesen (§ 174 BGB). Auf weitere Schreiben Ihrerseits ohne ordnungsgemäßen Nachweis der Bevollmächtigung werde ich nicht mehr reagieren.

Sie verstehen sicher, dass ich eine Zahlung unter diesen Umständen keinesfalls vornehmen kann.

Für den Fall von Drohungen, etwa mit einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der SCHUFA, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.

Die Verbraucherzentrale erhält eine Abschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Ja weil wer schickt direkt schon eine 3 Mahnung wenn man die 2 nicht erhalten hat

Ach, das ist gar nicht so ungewöhnlich. Rechnungen und Mahnungen gehen auf dem Post- und E-Mail Weg schon mal verloren... Wir bekommen selbst im B2B-Bereich gelegentlich "letzte Mahnungen", zu denen uns weder eine Rechnung, noch vorherige Mahnungen vorliegen. Aber du hast Recht, besonders förderlich für die Geschäftsbeziehung ist das nicht.

und es gibt Seiten die zocken gerne einen ab

Ja, die gibt es. Aber nicht jede Abzocke ist tatsächlich illegal und unwirksam. Die Abzockmaschen, die auf einem voll wirksamen Vertrag basieren, sind eigentlich die schlimmsten.

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