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Kleinunternehmerregelung-Grenze - nicht steuerbare Umsätze?

Guten Tag,

Ich bin ein Kleinunternehmer mit ausschließlich amerikanischen Umsätzen von einem amerikanischen Unternehmen (bin IT QA Tester Freelancer im Homeoffice), da ich nur wenig Ausgaben habe und mir die Einfachheit schätze, deshalb habe ich die Regelung gewählt. Ich hätte das unten ausgeführte Frage, da ich wissen muss ob ich nun die Umsatzsteuervoranerklärung machen muss (falls es doch nicht stimmt und ich nun kein Kleinunternehmer mehr bin) oder ob alles bleibt so wie es war.

Meine Frage wäre folgende - ich habe im 2022 die 22.000€-Grenze Umsatz überschritten, doch ich habe nun im Internet gelesen dass nur die Umsätze die laut dem Umsatzsteuergesetz steuerbar sind, zu der Grenze überhaupt dazu zählen. Nach meinem Wissen ist bei meinen Umsätzen (da es amerikanische Umsätze sind), ist der Leistungsort USA und es sind laut dem Umsatzsteuergesetz die „nicht steuerbare Umsätze“, demnach würden diese nicht zu der Kleinunternehmergrenze zählen und ich dürfte immer noch Kleinunternehmer bleiben? Stimmt dass das die nicht steuerbare Umsätze nicht dazuzählen?

Wenn ja, hätte ich noch eine Frage - wie wird der Finanzamt bei der Steuererklärung wissen dass trotz dass meine Einnahmen höher als 22k waren, die Kleinunternehnerregelung erhalten bleibt, reicht da dass ich sie wie üblich „als nicht steuerbare Umsätze“ durch Eingabe in der Zeile 11 UND 12 in der Einkommenssteuererklärung definiere sowie in der Umsatzsteuererklärung als „nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland“?

vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr

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