Vater verstorben, aber niemand hat uns Bescheid gegeben. Wie müssen wir uns jetzt verhalten bezüglich Erbe?

Hallo,

der Vater meiner Frau ist verstorben. Sie hatte die letzten Jahre keinen Kontakt mit Ihm, weil das Verhältnis schon seit der Kindheit (Gewalt ect) gestört war.

Wir haben nur duch Zufall (durch eine Traueranzeige die ein Bekannter in der Zeitung gelesen hat) von seinem Tod erfahren. Wir wurden über nichts informiert, weder das er verstorben ist, noch wann die Beisetzung ist.

Meine Frau möchte aber nicht auf den Erbteil der Ihr zusteht verzichten. Wir wissen nicht ob es ein Testament gibt, und wenn ob Sie da überhaupt berücksichtigt wurde..vermutlich wird sie da nicht drin stehen.

Jetzt sind wir ziemlich Überfordert, weil wir nicht wissen was wir tun müssen. Ich habe wohl herausgefunden, dass wenn es ein Testament gibt, und dies beim Gericht liegt das Nachlassgericht sich irgendwann meldet. Weiß das Gericht aber von keinem Testament, oder es gibt keins wird sich auch niemand melden.

Daher jetzt die Frage, wie verhalten wir uns, bzw. was müssen wir tun damit sie im schlechtesten Fall zumindest ihren Pflichtteil einfordern kann?

Es gibt ja auch Fristen, 3 Wochen bzw 3 Jahre, aber auf welche Frist müssen wir achten wenn wir nicht wissen was Sache ist?

Der erste Gedanke war, einen Anwalt damit zu beauftragen der dann über die Rechtschutzversicherung abrechnet, aber da wurde mir von der Versicherung leider gesagt das Erbrechtangelegenheiten nicht versichert sind.

Kann uns da jemand von euch/ihnen jemand weiterhelfen?

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Testament
Ohne Grundbucheintrag einziehen, ist das riskant?

Wir haben eine Wohnung gekauft, und wären planmäßig schon vor 2 Monate eingezogen.

Wir können noch nicht in die Wohnung einziehen da der Notar nicht gemerkt hatte, dass ein Erbschein vom Verkäufer fehlt.

Da wir unsere Wohnung ab April verlassen müssen da wir Mieter gefunden haben, müssen wir schon in März Zugang auf die neue Wohnung haben (somit können wir ein bisschen was vorbereiten wie streichen und Boden verlegen). Außerdem müssen wir Bestellungen entgegennehmen (Möbel und Baumaterial).

Wir haben die Verkäufer angeboten, einen Mietvertrag zu schliessen, und eine Kaution, als ganz normale Mieter, falls in März noch nicht klar ist, wann alles erledigt wird.

Die Verkäufer haben vorgeschlagen, dass wir eine Art „Anzahlung“ in Höhe von 10.000 EUR leisten, mit Übernahme von sämtliche Betriebskosten ab Schlüsselübergabe.

Meine Frage:

Obwohl wir glauben, dass sich hier nur um eine Formalität handelt (fehlende Erbschein) wollen wir möglichst risikofrei handeln.

Sobald wir in die Wohnung reinkommen, werden Renovierungskosten für uns entstehen.

Was kann passieren wenn der Kauf nicht stattfinden kann (angenommen der fehlende Erbschein bedeutet, die Verkäufer waren auf irgendeingrund nicht berechtigt, das Objekt zu verkaufen)?

Bleiben wir auf die ganze Kosten sitzen (davon sind die Renovierungskosten die kleinste Beträge, der größte Schaden wäre der geplatzte Kredit)?

Sind wir wegen dem Kaufvertrag schon gegen so was abgesichert und können wir ohne Bedenken mit der Renovierung starten?

Sollen wir wenn nicht, uns von Notar eine Vereinbarung machen lassen?

Erbe, Wohnungskauf

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