Müssen wir die Schenkung zurückzahlen?

Hallo.

Wir haben von meiner Oma 2017 einen größeren Geldbetrag geschenkt bekommen, damit mein Freund seine Schulden zurückzahlen konnte.

Zu diesem Zeitpunkt war meine Oma zwar schon dement, hat uns aber dieses Geschenk von sich aus angeboten.

2018 mussten wir die Oma aber leider ins Altersheim geben, weil sie alleine zuhause nicht mehr zurecht gekommen ist und bei meinen Eltern oder uns Enkeln wäre weder Platz gewesen, noch wäre eine 24-stündige Betreuung möglich gewesen. Hierzu muss ich erwähnen, dass die Oma des Öfteren einfach abgehauen ist und von der Polizei nachhause gebracht wurde, weil sie plan- und ziellos in der Gegend herumgelaufen ist.

Ende 2019 ist die Oma dann gestorben und postwendend kam vom Bezirk Unterfranken ein Schreiben, in dem von uns das Geldgeschenk zurück gefordert wurde. Auch 2021 wurde noch einmal kontrolliert, ob es uns möglich ist, das Geld zurück zu bezahlen. Aufgrund von Umschulung und Kurzarbeit war uns die Rückzahlung bis heute noch nicht möglich.

Natürlich kann ich das verstehen und auch nachvollziehen, aber wir haben das Geld ja direkt nach Erhalt wieder an die Gläubiger abgegeben, haben uns also nicht daran bereichert oder wertvolle Gegenstände davon gekauft.

Jetzt ist meine Frage, ob der Bezirk Unterfranken das Geld zurückfordern kann?

Ich weiß, dass ein 10-jähriges Recht besteht, aber wir selbst hatten ja nie etwas von dem Geld, es sind wirklich nur Schulden aus der geschieden Ehe meines Freundes bezahlt worden, entsprechende Belege liegen beim zuständigen Sachbearbeiter schon vor.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus :)

Erbe, schenkung
Darf Witwe Vaterschaftstest des unehelichen Kindes ihres verstorbenen Ehemannes machen lassen?

Guten Abend,

Mein Sohn ist vor einem halben Jahr verstorben. Er war bis zu seinem Tod verheiratet und hat zwei leibliche minderjährige Kinder hinterlassen.

Ein 21jähriger Sohn stammt aus einer früheren Beziehung. Zu diesem Sohn gab es leider nur sehr wenige Begegnungen.

Mein Sohn hat den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt, so dass noch eine Restschuld durch meine Schwiegertochter als Erbin beglichen werden muss.

Unsere Familie ist allerdings schon sehr lange der Auffassung, dass dieses Kind kein leibliches Kind meines verstorbenen Sohnes sein kann (Vermutung).

Es gibt absolut keinerlei Ähnlichkeiten mit meinem Sohn bzw. zu seinen Halbgeschwistern.

Ich selbst kenne ihn nur von Fotos und bin der gleichen Meinung.

Nun geht es um den Erbschein, der beantragt werden muss, weil das Haus, in dem meine Schwiegertochter mit ihren beiden Kindern noch lebt, verkauft werden.

Sie kann mit einem Gehalt den Kredit nicht auf Dauer bedienen.

Es gibt bereits Kaufinteressenten.

Nun zu unserem Problem.

Der junge Mann kümmert sich um nichts, er gibt keinerlei Auskunft, ob er seinen Erbanteil annehmen oder ausschlagen möchte (null Bock).

Da wir als Familie immer öfter vermuten, dass es vielleicht wirklich nicht das leibliche Kind meines Sohnes ist, nun meine Frage:

Ist meine Schwiegertochter berechtigt, aus o. g. Gründen einen Vaterschaftstest von meinem verstorbenen Sohn und dessen vermeintlichem Sohn beauftragen zu lassen?

Mit freundlichen

und bestem Dank im voraus!

Angelika

Erbe, erbrecht
Plötzlich noch einen Bruder auf den Philippinen Namens Wirrwarr?

Hallo ich bin schier verzweifelt. Komplizierter geht es gar nicht. Mein Vater ist 2008 verstorben und hat seine damalige Frau ( Philippinin) als Vorerbin eingesetzt. Nach ihrem Tode ( der im April letzten Jahres eingetreten ist, sind mein Bruder und ich und ein mir bis dato unbekannter Bruder, angeblich aus der letzten Ehe. Erben in Nachfolge.

Ab jetzt herrscht Chaos, von dem Ableben seiner Ehefrau wurden wir erst 6 Monate später von ihrer Nichte informiert. Nennen wir der einfach halber weiße die Ehefrau meines Vater P.

Nach vielen hin und her könnte ich dann einen Nachlasspfleger im Amt erreichen der sich aber von vorn herein für nicht zuständig fühlte und egal wie ich es ihm versucht habe zu erklären, die Situation einfach nicht raffen wollte. Das Problem ist das der angebliche Bruder auf den Philippinen lebt und trotz mehreren Briefen an die im Testerment angegebene Adresse nicht reagiert. Und was am schlimmsten ist das er unterschiedliche Namen hat. Wir habe nach fast einem halben Jahr herausgefunden das er mit Taufurkunde ins Testament und Grundbuch eingetragen wurde und nicht mit einer Geburtsurkunde.Es geht noch stundenlang so weiter, der Rechtspfleger versucht mit allen Mitteln jegliche Klärung zu verhindern geht nicht ans Telefon, nur wenn ich mit unterdrückter Nummer anrufen. Gestellte Anträge werden nicht bearbeitet und und und.

Mein Hauptproblem ist ...das die geerbte Wohnung Kosten verursacht. Laufendes Hausgeld und was besonders schlimm ist, der Häuserkomplex wird gerade von Grund auf saniert was Unsummen an Kosten auf wirft. Mein leiblicher Bruder ist Harz 4 Empfänger und ihm ist alles egal. Und bei mir laufen die Rechnungen auf. Ich weiß beim besten Willen nicht mehr weiter. Wir müssen die Wohnung schnellstmöglich verkaufen. Was aber nicht geht weil der angebliche Sohn von P unauffindbar ist. Wir haben keinerlei Unterlagen Fotos oder sonstiges das seine Existenz belegt in der Wohnung gefunden. Die im übrigen von ihrer Nichte komplett von jeglichen Wertgegenständen befreit wurde. Als wir in die Wohnung kamen sah es aus wie nach einem Tornado.

Ich weiss das war viel Info, aber es ist auch echt ein Chaos hoch 10 . Kann mir bitte jemand Tips geben was ich machen kann. Bin echt total verzweifelt.

Erbe, erbrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Erbe